[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_51-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_51","zur Änderung der Richtlinien 2003\u002F71\u002FEG und 2009\u002F138\u002FEG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 1094\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0051",6946694,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Bei der Ermittlung der Bereiche, in denen technische Standards beschlossen werden sollten, sollte das richtige Maß zwischen der Schaffung eines einheitlichen, harmonisierten Regelwerks und der Vermeidung einer unnötig komplizierten Regulierung und Durchsetzung getroffen werden. Ausgewählt werden sollten ausschließlich Bereiche, in denen kohärente technische Vorschriften wahrscheinlich erheblich und effektiv zur Erreichung der Ziele der einschlägigen Gesetzgebungsakte beitragen werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass die politischen Entscheidungen vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren getroffen werden.","DIR_2014_51 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nBei der Ermittlung der Bereiche, in denen technische Standards beschlossen werden sollten, sollte das richtige Maß zwischen der Schaffung eines einheitlichen, harmonisierten Regelwerks und der Vermeidung einer unnötig komplizierten Regulierung und Durchsetzung getroffen werden. Ausgewählt werden sollten ausschließlich Bereiche, in denen kohärente technische Vorschriften wahrscheinlich erheblich und effektiv zur Erreichung der Ziele der einschlägigen Gesetzgebungsakte beitragen werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass die politischen Entscheidungen vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren getroffen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]