[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_51-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_51","zur Änderung der Richtlinien 2003\u002F71\u002FEG und 2009\u002F138\u002FEG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 1094\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0051",6946689,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","In den Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom: 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat, ein aus drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden bestehendes Europäisches Finanzaufsichtssystem einzurichten. Außerdem empfahl er, dass mit dem System die Qualität und Kohärenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Aufsicht über grenzübergreifend tätige Gruppen gestärkt und ein einheitliches europäisches Regelwerk eingeführt wird, das für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gilt. Er betonte, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (im Folgenden „ESA“) auch in Bezug auf Ratingagenturen über Aufsichtsbefugnisse verfügen sollten, und ersuchte die Kommission, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen, wie das Europäische Finanzaufsichtssystem (im Folgenden „ESFS“) in Krisensituationen eine gewichtige Rolle spielen könnte.","DIR_2014_51 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIn den Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom: 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat, ein aus drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden bestehendes Europäisches Finanzaufsichtssystem einzurichten. Außerdem empfahl er, dass mit dem System die Qualität und Kohärenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Aufsicht über grenzübergreifend tätige Gruppen gestärkt und ein einheitliches europäisches Regelwerk eingeführt wird, das für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gilt. Er betonte, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (im Folgenden „ESA“) auch in Bezug auf Ratingagenturen über Aufsichtsbefugnisse verfügen sollten, und ersuchte die Kommission, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen, wie das Europäische Finanzaufsichtssystem (im Folgenden „ESFS“) in Krisensituationen eine gewichtige Rolle spielen könnte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]