[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_53-art-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_53","über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F5\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0053",6947032,"Art. 31","art-31","Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen","KAPITEL IV NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN","(1) Die Kommission weist einer notifizierten Stelle eine Kennnummer zu. Selbst wenn eine Stelle für mehrere Rechtsvorschriften der Union notifiziert ist, erhält sie nur eine einzige Kennnummer.\n(2) Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der nach dieser Richtlinie notifizierten Stellen samt den ihnen zugewiesenen Kennnummern und den Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass das Verzeichnis stets auf dem neuesten Stand gehalten wird.","DIR_2014_53 - KAPITEL IV NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN - Art. 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen\n\n(1) Die Kommission weist einer notifizierten Stelle eine Kennnummer zu. Selbst wenn eine Stelle für mehrere Rechtsvorschriften der Union notifiziert ist, erhält sie nur eine einzige Kennnummer.\n(2) Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der nach dieser Richtlinie notifizierten Stellen samt den ihnen zugewiesenen Kennnummern und den Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass das Verzeichnis stets auf dem neuesten Stand gehalten wird.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 30","Notifizierungsverfahren","art-30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 29","Anträge auf Notifizierung","art-29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 28","Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen durch notifizierte Stellen","art-28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 32","Änderungen der Notifizierungen","art-32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 33","Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen","art-33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 34","Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeit","art-34",[],false]