[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_53-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_53","über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F5\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0053",6946948,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Gemäß der Entscheidung 2007\u002F344\u002FEG der Kommission (11) müssen die Mitgliedstaaten das vom Europäischen Büro für Kommunikationsangelegenheiten (European Communications Office, ECO) eingerichtete ECO-Frequenzinformationssystem (ECO Frequency Information System, EFIS) nutzen, um der Öffentlichkeit über das Internet vergleichbare Informationen zur Nutzung der Funkfrequenzbereiche in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Hersteller können vor dem Inverkehrbringen von Funkanlagen dem EFIS Frequenzinformationen für sämtliche Mitgliedstaaten entnehmen und dadurch bewerten, ob und unter welchen Bedingungen derartige Funkanlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden können. Es ist daher nicht notwendig, in diese Richtlinie zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen, etwa eine vorherige Mitteilung, mit der die Hersteller über die Nutzungsbedingungen für Funkanlagen informiert werden könnten, die in nicht harmonisierten Frequenzbändern betrieben werden.","DIR_2014_53 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nGemäß der Entscheidung 2007\u002F344\u002FEG der Kommission (11) müssen die Mitgliedstaaten das vom Europäischen Büro für Kommunikationsangelegenheiten (European Communications Office, ECO) eingerichtete ECO-Frequenzinformationssystem (ECO Frequency Information System, EFIS) nutzen, um der Öffentlichkeit über das Internet vergleichbare Informationen zur Nutzung der Funkfrequenzbereiche in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Hersteller können vor dem Inverkehrbringen von Funkanlagen dem EFIS Frequenzinformationen für sämtliche Mitgliedstaaten entnehmen und dadurch bewerten, ob und unter welchen Bedingungen derartige Funkanlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden können. Es ist daher nicht notwendig, in diese Richtlinie zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen, etwa eine vorherige Mitteilung, mit der die Hersteller über die Nutzungsbedingungen für Funkanlagen informiert werden könnten, die in nicht harmonisierten Frequenzbändern betrieben werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]