[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_54-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_54","über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0054",6947085,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ vom 18. April 2012 (im Folgenden „Beschäftigungspaket“ ) hat die Kommission ihre Absicht angekündigt, einen Gesetzgebungsvorschlag (Information und Beratung) vorzulegen, um mobile Arbeitskräfte bei der Ausübung ihrer im AEUV und in der Verordnung (EU) Nr. 492\u002F2011 festgelegten Rechte zu unterstützen, und sie hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, für einen höheren Bekanntheitsgrad der im Unionsrecht verankerten Vorschriften gegen Diskriminierung, zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu sorgen und den Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH für Unionsbürger zu öffnen und zu erleichtern. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Beschränkung des Zugangs zu Stellen im öffentlichen Dienst auf die eigenen Angehörigen eines Mitgliedstaats restriktiv auszulegen ist und nur für Stellen gilt, die eine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung solcher Aufgaben mit sich bringen, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind.","DIR_2014_54 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nIn der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ vom 18. April 2012 (im Folgenden „Beschäftigungspaket“ ) hat die Kommission ihre Absicht angekündigt, einen Gesetzgebungsvorschlag (Information und Beratung) vorzulegen, um mobile Arbeitskräfte bei der Ausübung ihrer im AEUV und in der Verordnung (EU) Nr. 492\u002F2011 festgelegten Rechte zu unterstützen, und sie hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, für einen höheren Bekanntheitsgrad der im Unionsrecht verankerten Vorschriften gegen Diskriminierung, zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu sorgen und den Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH für Unionsbürger zu öffnen und zu erleichtern. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Beschränkung des Zugangs zu Stellen im öffentlichen Dienst auf die eigenen Angehörigen eines Mitgliedstaats restriktiv auszulegen ist und nur für Stellen gilt, die eine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung solcher Aufgaben mit sich bringen, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]