[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_56-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_56","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F43\u002FEG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0056",6947194,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Informanten („whistleblowers“) können den zuständigen Behörden neue Erkenntnisse liefern und so bei der Aufdeckung und Sanktionierung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, helfen. Doch könnten die Angst vor Repressalien oder mangelnde Anreize solche Personen von einer Anzeige abhalten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb dafür sorgen, dass angemessene Regelungen geschaffen werden, die Informanten dazu ermutigen, auf mögliche Verstöße gegen diese Richtlinie oder die Verordnung (EU) Nr. 537\u002F2014 aufmerksam zu machen, und diese Informanten vor Repressalien schützen. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit haben, ihnen Anreize hierfür zu bieten; doch sollte es diese Anreize nur dann geben, wenn solche Informanten neue Informationen liefern, zu deren Meldung sie nicht ohnehin schon rechtlich verpflichtet sind, und diese Informationen zu einer Sanktion wegen Verstoßes gegen diese Richtlinie oder die Verordnung (EU) Nr. 537\u002F2014 führen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch auch gewährleisten, dass die von ihnen geschaffenen Anzeigeregelungen Vorkehrungen enthalten, die der angezeigten Person angemessenen Schutz bieten, was insbesondere für deren Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten sowie für Verfahren gilt, die das Recht dieser Person auf Verteidigung und Anhörung vor einer sie betreffenden Entscheidung, sowie das Recht, gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, gewährleisten. Die geschaffenen Regelungen sollten auch einen angemessenen Schutz für die Informanten gewährleisten, nicht nur was deren Recht auf den Schutz personenbezogener Daten anbelangt, sondern auch indem dafür gesorgt wird, dass sie nicht ungebührlichen Repressalien ausgesetzt sind.","DIR_2014_56 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nInformanten („whistleblowers“) können den zuständigen Behörden neue Erkenntnisse liefern und so bei der Aufdeckung und Sanktionierung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, helfen. Doch könnten die Angst vor Repressalien oder mangelnde Anreize solche Personen von einer Anzeige abhalten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb dafür sorgen, dass angemessene Regelungen geschaffen werden, die Informanten dazu ermutigen, auf mögliche Verstöße gegen diese Richtlinie oder die Verordnung (EU) Nr. 537\u002F2014 aufmerksam zu machen, und diese Informanten vor Repressalien schützen. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit haben, ihnen Anreize hierfür zu bieten; doch sollte es diese Anreize nur dann geben, wenn solche Informanten neue Informationen liefern, zu deren Meldung sie nicht ohnehin schon rechtlich verpflichtet sind, und diese Informationen zu einer Sanktion wegen Verstoßes gegen diese Richtlinie oder die Verordnung (EU) Nr. 537\u002F2014 führen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch auch gewährleisten, dass die von ihnen geschaffenen Anzeigeregelungen Vorkehrungen enthalten, die der angezeigten Person angemessenen Schutz bieten, was insbesondere für deren Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten sowie für Verfahren gilt, die das Recht dieser Person auf Verteidigung und Anhörung vor einer sie betreffenden Entscheidung, sowie das Recht, gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, gewährleisten. Die geschaffenen Regelungen sollten auch einen angemessenen Schutz für die Informanten gewährleisten, nicht nur was deren Recht auf den Schutz personenbezogener Daten anbelangt, sondern auch indem dafür gesorgt wird, dass sie nicht ungebührlichen Repressalien ausgesetzt sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]