[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_59-art-108-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_59","zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82\u002F891\u002FEWG des Rates, der Richtlinien 2001\u002F24\u002FEG, 2002\u002F47\u002FEG, 2004\u002F25\u002FEG, 2005\u002F56\u002FEG, 2007\u002F36\u002FEG, 2011\u002F35\u002FEU, 2012\u002F30\u002FEU und 2013\u002F36\u002FEU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093\u002F2010 und (EU) Nr. 648\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0059",6947591,"Art. 108","art-108","Rang der Einlagen in der Insolvenzrangfolge","TITEL VII FINANZIERUNGSMECHANISMEN","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im nationalen Recht über das reguläre Insolvenzverfahren\na) folgende Forderungen denselben Rang haben, welcher höher ist als der Rang von Forderungen von gewöhnlichen nicht abgesicherten und nicht bevorzugten Gläubigern: i) der Teil erstattungsfähiger Einlagen von natürlichen Personen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, der die in Artikel 6 der Richtlinie 2014\u002F49\u002FEU festgelegte Deckungssumme überschreitet, ii) Einlagen, die als erstattungsfähige Einlagen von natürlichen Personen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen gelten würden, wenn sie nicht auf Zweigstellen von Instituten mit Sitz in der Union zurückgehen würden, die sich außerhalb der Union befinden,\nb) folgende Forderungen denselben Rang haben, der höher als der Rang nach Buchstabe a ist: i) gedeckte Einlagen ii) Einlagensicherungssysteme, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gedeckten Einleger eintreten.","DIR_2014_59 - TITEL VII FINANZIERUNGSMECHANISMEN - Art. 108 Rang der Einlagen in der Insolvenzrangfolge\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im nationalen Recht über das reguläre Insolvenzverfahren\na) folgende Forderungen denselben Rang haben, welcher höher ist als der Rang von Forderungen von gewöhnlichen nicht abgesicherten und nicht bevorzugten Gläubigern: i) der Teil erstattungsfähiger Einlagen von natürlichen Personen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, der die in Artikel 6 der Richtlinie 2014\u002F49\u002FEU festgelegte Deckungssumme überschreitet, ii) Einlagen, die als erstattungsfähige Einlagen von natürlichen Personen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen gelten würden, wenn sie nicht auf Zweigstellen von Instituten mit Sitz in der Union zurückgehen würden, die sich außerhalb der Union befinden,\nb) folgende Forderungen denselben Rang haben, der höher als der Rang nach Buchstabe a ist: i) gedeckte Einlagen ii) Einlagensicherungssysteme, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gedeckten Einleger eintreten.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 107","Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung","art-107",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 106","Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen","art-106",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 105","Alternative Finanzierungsmöglichkeiten","art-105",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 109","Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung","art-109",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 110","Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen","art-110",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 111","Besondere Bestimmungen","art-111",[],false]