[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_82-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_82","zur Änderung der Richtlinie 2007\u002F59\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf allgemeine Fachkenntnisse, medizinische Anforderungen und Anforderungen für die Fahrerlaubnis","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0082",6948603,"Anhang I","anhang-i",null,"Anhänge","Die ‚allgemeine Ausbildung‘ hat das Ziel, eine ‚allgemeine‘ Kompetenz in allen Aspekten zu vermitteln, die für den Beruf des Triebfahrzeugführers wichtig sind.\nDie allgemeine Ausbildung konzentriert sich daher auf Grundkenntnisse und Grundsätze, die unabhängig von Typ und Art der Fahrzeuge oder Infrastrukturen anwendbar sind.\nSie kann ohne praktische Übungen organisiert werden.\nKompetenzen in Bezug auf bestimmte Arten von Fahrzeugen oder in Bezug auf Sicherheits- und Betriebsvorschriften und Techniken für eine bestimmte Infrastruktur gehören nicht zur ‚allgemeinen‘ Kompetenz.\nDie Ausbildung zur Vermittlung von Kompetenzen in Bezug auf bestimmte Fahrzeuge oder Infrastrukturen erfolgt im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Triebfahrzeugführer und wird in den Anhängen V und VI festgelegt.\nDie allgemeine Ausbildung umfasst die nachfolgend aufgeführten Themen 1 bis 7.\nDie Reihenfolge der Darstellung ist keine Rangfolge.\nDie darin verwendeten Verben geben die Art der erwarteten Kompetenzen an, die der Auszubildende erreichen soll.\nIhre Bedeutung wird in der folgenden Tabelle erläutert.\nArt der Kompetenz\tBeschreibung\nKennen\u002FWissen, Beschreiben\tmeint das Aneignen von Kenntnissen (Daten, Fakten), die nötig sind, um Zusammenhänge zu verstehen\nVerstehen, Erkennen\tmeint das Erkennen und Merken von Zusammenhängen, das Erfüllen von Aufgaben und das Lösen von Problemen in einem festgelegten Rahmen\n1.\nTätigkeit des Triebfahrzeugführers, Arbeitsumfeld, Rolle und Verantwortlichkeit des Triebfahrzeugführers im Prozess des Eisenbahnbetriebs, berufliche und persönliche Anforderungen, die sich aus den Aufgaben des Triebfahrzeugführers ergeben a) Kennen der allgemeinen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und die Sicherheit (Anforderungen und Verfahren bezüglich der Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, Gefahrgut, Umweltschutz, Brandschutz usw.); b) Verstehen der konkreten Anforderungen sowie der beruflichen und persönlichen Anforderungen (vorwiegend selbständige Arbeit, Schichtarbeit im 24-Stunden-Zyklus, persönlicher Schutz und persönliche Sicherheit, Lesen und Aktualisieren von Unterlagen usw.); c) Verstehen der Verhaltensweisen, die mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung vereinbar sind (Medikamente, Drogen, Alkohol und andere psychoaktive Substanzen, Krankheit, Stress, Müdigkeit usw.); d) Erkennen der Referenz- und Betriebsunterlagen (z.\nB.\nTriebfahrzeugführerheft, Streckenbuch, Handbuch für Triebfahrzeugführer usw.); e) Erkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen; f) Verstehen der Bedeutung einer präzisen Ausführung der Aufgaben und einer präzisen Anwendung der Arbeitsmethoden; g) Verstehen der Aspekte des Arbeitsschutzes (z.\nB.\nVerhaltensregeln auf und nahe den Gleisen, Verhaltensregeln für ein sicheres Ein-\u002FAussteigen in das\u002Faus dem Triebfahrzeug, Ergonomie, Vorschriften für die Sicherheit des Personals, persönliche Schutzausrüstung usw.); h) Kennen verhaltensmäßiger Fähigkeiten und Grundsätze (Umgang mit Stress, Extremsituationen usw.); i) Kennen der Grundsätze des Umweltschutzes (nachhaltiges Fahrverhalten usw.).\na)\tKennen der allgemeinen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und die Sicherheit (Anforderungen und Verfahren bezüglich der Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, Gefahrgut, Umweltschutz, Brandschutz usw.);\nb)\tVerstehen der konkreten Anforderungen sowie der beruflichen und persönlichen Anforderungen (vorwiegend selbständige Arbeit, Schichtarbeit im 24-Stunden-Zyklus, persönlicher Schutz und persönliche Sicherheit, Lesen und Aktualisieren von Unterlagen usw.);\nc)\tVerstehen der Verhaltensweisen, die mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung vereinbar sind (Medikamente, Drogen, Alkohol und andere psychoaktive Substanzen, Krankheit, Stress, Müdigkeit usw.);\nd)\tErkennen der Referenz- und Betriebsunterlagen (z.\nB.\nTriebfahrzeugführerheft, Streckenbuch, Handbuch für Triebfahrzeugführer usw.);\ne)\tErkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen;\nf)\tVerstehen der Bedeutung einer präzisen Ausführung der Aufgaben und einer präzisen Anwendung der Arbeitsmethoden;\ng)\tVerstehen der Aspekte des Arbeitsschutzes (z.\nB.\nVerhaltensregeln auf und nahe den Gleisen, Verhaltensregeln für ein sicheres Ein-\u002FAussteigen in das\u002Faus dem Triebfahrzeug, Ergonomie, Vorschriften für die Sicherheit des Personals, persönliche Schutzausrüstung usw.);\nh)\tKennen verhaltensmäßiger Fähigkeiten und Grundsätze (Umgang mit Stress, Extremsituationen usw.);\ni)\tKennen der Grundsätze des Umweltschutzes (nachhaltiges Fahrverhalten usw.).\n2.\nEisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgrundsätze der Betriebsvorschriften a) Kennen der Grundsätze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb; b) Erkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen.\na)\tKennen der Grundsätze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb;\nb)\tErkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen.\n3.\nGrundlagen und Grundsätze der Eisenbahninfrastruktur a) Kennen systematischer und struktureller Grundsätze und Parameter; b) Kennen der allgemeinen Merkmale von Gleisen, Bahnhöfen, Rangieranlagen; c) Kennen der Eisenbahnstrukturen (Brücken, Tunnel, Weichen usw.); d) Kennen der Betriebsarten (eingleisiger\u002Fzweigleisiger Betrieb usw.); e) Kennen der Signal- und Zugsteuerungssysteme; f) Kennen der Sicherheitsvorrichtungen (Heißläuferortungsanlagen, Rauchmelder in Tunneln usw.); g) Kennen der Bahnstromversorgung (Fahrleitung, Stromschiene usw.).\na)\tKennen systematischer und struktureller Grundsätze und Parameter;\nb)\tKennen der allgemeinen Merkmale von Gleisen, Bahnhöfen, Rangieranlagen;\nc)\tKennen der Eisenbahnstrukturen (Brücken, Tunnel, Weichen usw.);\nd)\tKennen der Betriebsarten (eingleisiger\u002Fzweigleisiger Betrieb usw.);\ne)\tKennen der Signal- und Zugsteuerungssysteme;\nf)\tKennen der Sicherheitsvorrichtungen (Heißläuferortungsanlagen, Rauchmelder in Tunneln usw.);\ng)\tKennen der Bahnstromversorgung (Fahrleitung, Stromschiene usw.).\n4.\nGrundlagen und Grundsätze der Betriebskommunikation a) Kennen der Bedeutung der Kommunikation sowie der Kommunikationsmittel und -verfahren; b) Erkennen der Personen, mit denen der Triebfahrzeugführer kommunizieren muss, sowie deren Rolle und Verantwortlichkeit (Personal des Infrastrukturbetreibers, Arbeitsaufgaben des sonstigen Zugpersonals usw.); c) Erkennen von Situationen und Anlässen, die eine Kommunikation erfordern; d) Verstehen der Kommunikationsmethoden.\na)\tKennen der Bedeutung der Kommunikation sowie der Kommunikationsmittel und -verfahren;\nb)\tErkennen der Personen, mit denen der Triebfahrzeugführer kommunizieren muss, sowie deren Rolle und Verantwortlichkeit (Personal des Infrastrukturbetreibers, Arbeitsaufgaben des sonstigen Zugpersonals usw.);\nc)\tErkennen von Situationen und Anlässen, die eine Kommunikation erfordern;\nd)\tVerstehen der Kommunikationsmethoden.\n5.\nZüge, ihre Zusammensetzung und die technischen Anforderungen an Triebfahrzeuge, Güterwagen, Reisezugwagen und sonstige Fahrzeuge a) Kennen der allgemeinen Antriebsarten (elektrisch, Diesel, Dampf usw.); b) Beschreiben des Fahrzeugaufbaus (Drehgestelle, Wagenkasten, Führerstand, Schutzsysteme usw.); c) Kennen der Inhalte und Systeme von Anschriften; d) Kennen der Dokumentation über die Zugbildung; e) Verstehen des Bremssystems und der Bremsberechnung; f) Erkennen der Geschwindigkeit des Zuges; g) Erkennen der Höchstlast und der Kräfte an der Kupplung; h) Kennen der Betriebsweise und des Zwecks des Zugleitsystems.\na)\tKennen der allgemeinen Antriebsarten (elektrisch, Diesel, Dampf usw.);\nb)\tBeschreiben des Fahrzeugaufbaus (Drehgestelle, Wagenkasten, Führerstand, Schutzsysteme usw.);\nc)\tKennen der Inhalte und Systeme von Anschriften;\nd)\tKennen der Dokumentation über die Zugbildung;\ne)\tVerstehen des Bremssystems und der Bremsberechnung;\nf)\tErkennen der Geschwindigkeit des Zuges;\ng)\tErkennen der Höchstlast und der Kräfte an der Kupplung;\nh)\tKennen der Betriebsweise und des Zwecks des Zugleitsystems.\n6.\nAllgemein mit dem Eisenbahnbetrieb verbundene Gefahren a) Verstehen der Grundsätze der Betriebssicherheit; b) Kennen der mit dem Eisenbahnbetrieb verbundenen Risiken und der verschiedenen Mittel zur Risikovermeidung; c) Kennen sicherheitsrelevanter Ereignisse und Verstehen der erforderlichen Verhaltens-\u002FReaktionsweise; d) Kennen der bei einem Unfall mit Personen anzuwendenden Verfahren (z.\nB.\nEvakuierung).\na)\tVerstehen der Grundsätze der Betriebssicherheit;\nb)\tKennen der mit dem Eisenbahnbetrieb verbundenen Risiken und der verschiedenen Mittel zur Risikovermeidung;\nc)\tKennen sicherheitsrelevanter Ereignisse und Verstehen der erforderlichen Verhaltens-\u002FReaktionsweise;\nd)\tKennen der bei einem Unfall mit Personen anzuwendenden Verfahren (z.\nB.\nEvakuierung).\n7.\nGrundlagen und Grundsätze der Physik a) Verstehen der am Rad wirkenden Kräfte; b) Erkennen der Einflussfaktoren für die Beschleunigungs- und Bremsleistung (Wetterbedingungen, Bremsanlage, verminderte Haftreibung, Sanden usw.); c) Verstehen der Grundsätze der Elektrizität (Stromkreise, Spannungsmessung usw.).“\na)\tVerstehen der am Rad wirkenden Kräfte;\nb)\tErkennen der Einflussfaktoren für die Beschleunigungs- und Bremsleistung (Wetterbedingungen, Bremsanlage, verminderte Haftreibung, Sanden usw.);\nc)\tVerstehen der Grundsätze der Elektrizität (Stromkreise, Spannungsmessung usw.).“","DIR_2014_82 - Anhänge - Anhang I [1\u002F2]\n\nDie ‚allgemeine Ausbildung‘ hat das Ziel, eine ‚allgemeine‘ Kompetenz in allen Aspekten zu vermitteln, die für den Beruf des Triebfahrzeugführers wichtig sind.\nDie allgemeine Ausbildung konzentriert sich daher auf Grundkenntnisse und Grundsätze, die unabhängig von Typ und Art der Fahrzeuge oder Infrastrukturen anwendbar sind.\nSie kann ohne praktische Übungen organisiert werden.\nKompetenzen in Bezug auf bestimmte Arten von Fahrzeugen oder in Bezug auf Sicherheits- und Betriebsvorschriften und Techniken für eine bestimmte Infrastruktur gehören nicht zur ‚allgemeinen‘ Kompetenz.\nDie Ausbildung zur Vermittlung von Kompetenzen in Bezug auf bestimmte Fahrzeuge oder Infrastrukturen erfolgt im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Triebfahrzeugführer und wird in den Anhängen V und VI festgelegt.\nDie allgemeine Ausbildung umfasst die nachfolgend aufgeführten Themen 1 bis 7.\nDie Reihenfolge der Darstellung ist keine Rangfolge.\nDie darin verwendeten Verben geben die Art der erwarteten Kompetenzen an, die der Auszubildende erreichen soll.\nIhre Bedeutung wird in der folgenden Tabelle erläutert.\nArt der Kompetenz\tBeschreibung\nKennen\u002FWissen, Beschreiben\tmeint das Aneignen von Kenntnissen (Daten, Fakten), die nötig sind, um Zusammenhänge zu verstehen\nVerstehen, Erkennen\tmeint das Erkennen und Merken von Zusammenhängen, das Erfüllen von Aufgaben und das Lösen von Problemen in einem festgelegten Rahmen\n1.\nTätigkeit des Triebfahrzeugführers, Arbeitsumfeld, Rolle und Verantwortlichkeit des Triebfahrzeugführers im Prozess des Eisenbahnbetriebs, berufliche und persönliche Anforderungen, die sich aus den Aufgaben des Triebfahrzeugführers ergeben a) Kennen der allgemeinen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und die Sicherheit (Anforderungen und Verfahren bezüglich der Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, Gefahrgut, Umweltschutz, Brandschutz usw.); b) Verstehen der konkreten Anforderungen sowie der beruflichen und persönlichen Anforderungen (vorwiegend selbständige Arbeit, Schichtarbeit im 24-Stunden-Zyklus, persönlicher Schutz und persönliche Sicherheit, Lesen und Aktualisieren von Unterlagen usw.); c) Verstehen der Verhaltensweisen, die mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung vereinbar sind (Medikamente, Drogen, Alkohol und andere psychoaktive Substanzen, Krankheit, Stress, Müdigkeit usw.); d) Erkennen der Referenz- und Betriebsunterlagen (z.\nB.\nTriebfahrzeugführerheft, Streckenbuch, Handbuch für Triebfahrzeugführer usw.); e) Erkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen; f) Verstehen der Bedeutung einer präzisen Ausführung der Aufgaben und einer präzisen Anwendung der Arbeitsmethoden; g) Verstehen der Aspekte des Arbeitsschutzes (z.\nB.\nVerhaltensregeln auf und nahe den Gleisen, Verhaltensregeln für ein sicheres Ein-\u002FAussteigen in das\u002Faus dem Triebfahrzeug, Ergonomie, Vorschriften für die Sicherheit des Personals, persönliche Schutzausrüstung usw.); h) Kennen verhaltensmäßiger Fähigkeiten und Grundsätze (Umgang mit Stress, Extremsituationen usw.); i) Kennen der Grundsätze des Umweltschutzes (nachhaltiges Fahrverhalten usw.).\na)\tKennen der allgemeinen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und die Sicherheit (Anforderungen und Verfahren bezüglich der Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, Gefahrgut, Umweltschutz, Brandschutz usw.);\nb)\tVerstehen der konkreten Anforderungen sowie der beruflichen und persönlichen Anforderungen (vorwiegend selbständige Arbeit, Schichtarbeit im 24-Stunden-Zyklus, persönlicher Schutz und persönliche Sicherheit, Lesen und Aktualisieren von Unterlagen usw.);\nc)\tVerstehen der Verhaltensweisen, die mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung vereinbar sind (Medikamente, Drogen, Alkohol und andere psychoaktive Substanzen, Krankheit, Stress, Müdigkeit usw.);\nd)\tErkennen der Referenz- und Betriebsunterlagen (z.\nB.\nTriebfahrzeugführerheft, Streckenbuch, Handbuch für Triebfahrzeugführer usw.);\ne)\tErkennen der Verantwortlichkeiten und Funktionen der beteiligten Personen;\nf)\tVerstehen der Bedeutung einer präzisen Ausführung der Aufgaben und einer präzisen Anwendung der Arbeitsmethoden;\ng)\tVerstehen der Aspekte des Arbeitsschutzes (z.\nB.\nVerhaltensregeln auf und nahe den Gleisen, Verhaltensregeln für ein sicheres Ein-\u002FAussteigen in das\u002Faus dem Triebfahrzeug, Ergonomie, Vorschriften für die Sicherheit des Personals, persönliche Schutzausrüstung usw.);\nh)\tKennen verhaltensmäßiger Fähigkeiten und Grundsätze (Umgang mit Stress, Extremsituationen usw.);\ni)\tKennen der Grundsätze des Umweltschutzes (nachhaltiges Fahrverhalten usw.).\n2.\nEisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgrundsätze der Betriebsvorschriften a) Kennen der Grundsätze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb; 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