[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_85-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_85","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F126\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0085",6948619,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","In Bezug auf die Sicherheit in Tunneln innerhalb der Union wurden, auch aufgrund der Richtlinie 2004\u002F54\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), erhebliche Verbesserungen erzielt. Um die vollständige Wirksamkeit dieser Verbesserungen sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Fahrer die Grundsätze für sicheres Fahren in Tunneln kennen und verstehen und sie in ihrem Verhalten im Straßenverkehr anwenden können. Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung in der Richtlinie 91\u002F439\u002FEWG des Rates (3) wurden daher durch die Richtlinie 2008\u002F65\u002FEG der Kommission (4) entsprechend geändert. Ebenso sollten diese Anforderungen in der Richtlinie 2006\u002F126\u002FEG (Neufassung) geändert werden.","DIR_2014_85 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nIn Bezug auf die Sicherheit in Tunneln innerhalb der Union wurden, auch aufgrund der Richtlinie 2004\u002F54\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), erhebliche Verbesserungen erzielt. Um die vollständige Wirksamkeit dieser Verbesserungen sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Fahrer die Grundsätze für sicheres Fahren in Tunneln kennen und verstehen und sie in ihrem Verhalten im Straßenverkehr anwenden können. Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung in der Richtlinie 91\u002F439\u002FEWG des Rates (3) wurden daher durch die Richtlinie 2008\u002F65\u002FEG der Kommission (4) entsprechend geändert. Ebenso sollten diese Anforderungen in der Richtlinie 2006\u002F126\u002FEG (Neufassung) geändert werden.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]