[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_87-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_87","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F71\u002FEuratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0087",6948652,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Eine weitere wichtige Lehre aus dem Nuklearunfall von Fukushima ist die Erkenntnis, dass die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit erhöht werden muss. Transparenz ist auch ein wichtiger Faktor für eine größere Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung der Regulierungsbehörden. Daher sollten die derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie 2009\u002F71\u002FEuratom über die der Öffentlichkeit bereitzustellenden Informationen genauer gefasst und präzisiert werden, welche Arten von Informationen bereitzustellen sind. Zusätzlich sollten der Öffentlichkeit Möglichkeiten gegeben werden, sich im Einklang mit dem nationalen Rahmen für die nukleare Sicherheit und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Systeme an den relevanten Phasen des Entscheidungsprozesses in Bezug auf kerntechnische Anlagen zu beteiligen. Entscheidungen über Genehmigungen obliegen nach wie vor den zuständigen nationalen Behörden.","DIR_2014_87 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nEine weitere wichtige Lehre aus dem Nuklearunfall von Fukushima ist die Erkenntnis, dass die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit erhöht werden muss. Transparenz ist auch ein wichtiger Faktor für eine größere Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung der Regulierungsbehörden. Daher sollten die derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie 2009\u002F71\u002FEuratom über die der Öffentlichkeit bereitzustellenden Informationen genauer gefasst und präzisiert werden, welche Arten von Informationen bereitzustellen sind. Zusätzlich sollten der Öffentlichkeit Möglichkeiten gegeben werden, sich im Einklang mit dem nationalen Rahmen für die nukleare Sicherheit und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Systeme an den relevanten Phasen des Entscheidungsprozesses in Bezug auf kerntechnische Anlagen zu beteiligen. Entscheidungen über Genehmigungen obliegen nach wie vor den zuständigen nationalen Behörden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]