[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_91-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_91","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0091",6948845,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichtet wurde, sicherstellen, dass Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik und -praxis im Vermögensverwaltungssektor zur Verfügung stehen. Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) errichtet wurde, sollte die ESMA bei der Ausarbeitung dieser Leitlinien unterstützen. Um eine Umgehung der Vergütungsbestimmungen zu vermeiden, sollten diese Leitlinien auch weitere Orientierungshilfen hinsichtlich der Personen, für die die Vergütungspolitik und -praxis gelten, und hinsichtlich der Anpassung der Vergütungsgrundsätze an die Größe der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft und die Größe des von ihr verwalteten OGAW, ihre interne Organisation und die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten enthalten. Die Leitlinien der ESMA für die Vergütungspolitik und -praxis sollten, sofern angemessen, so weit wie möglich mit den Leitlinien für jene Fonds in Einklang gebracht werden, die unter die Richtlinie 2011\u002F61\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) fallen.","DIR_2014_91 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nUm bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichtet wurde, sicherstellen, dass Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik und -praxis im Vermögensverwaltungssektor zur Verfügung stehen. Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) errichtet wurde, sollte die ESMA bei der Ausarbeitung dieser Leitlinien unterstützen. Um eine Umgehung der Vergütungsbestimmungen zu vermeiden, sollten diese Leitlinien auch weitere Orientierungshilfen hinsichtlich der Personen, für die die Vergütungspolitik und -praxis gelten, und hinsichtlich der Anpassung der Vergütungsgrundsätze an die Größe der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft und die Größe des von ihr verwalteten OGAW, ihre interne Organisation und die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten enthalten. Die Leitlinien der ESMA für die Vergütungspolitik und -praxis sollten, sofern angemessen, so weit wie möglich mit den Leitlinien für jene Fonds in Einklang gebracht werden, die unter die Richtlinie 2011\u002F61\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) fallen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]