[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_92-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_92","über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0092",10065612,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Unabhängige Vergleichswebsites sind ein wirksames Instrument, das es Verbrauchern ermöglicht, sich an einem Ort über die jeweiligen Vorteile verschiedener Zahlungskontoangebote zu informieren. Diese Websites können sowohl dem Bedarf an klaren und knappen Informationen als auch dem Bedarf an vollständigen und umfassenden Informationen gerecht werden, da die Nutzer — sofern für sie von Interesse — auch detailliertere Informationen abrufen können. Sie sollten eine möglichst breite Angebotspalette enthalten, um einen repräsentativen Überblick zu geben und gleichzeitig einen wesentlichen Teil des Marktes abzudecken. Sie können ferner dazu beitragen, die Kosten der Informationsbeschaffung zu reduzieren, da die Verbraucher die Informationen nicht separat bei den Zahlungsdienstleistern einholen müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die auf solchen Websites bereitgestellten Informationen vertrauenswürdig, unparteiisch und transparent sind und dass die Verbraucher von der Verfügbarkeit solcher Websites in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit also über solche Websites informieren.","DIR_2014_92 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nUnabhängige Vergleichswebsites sind ein wirksames Instrument, das es Verbrauchern ermöglicht, sich an einem Ort über die jeweiligen Vorteile verschiedener Zahlungskontoangebote zu informieren. Diese Websites können sowohl dem Bedarf an klaren und knappen Informationen als auch dem Bedarf an vollständigen und umfassenden Informationen gerecht werden, da die Nutzer — sofern für sie von Interesse — auch detailliertere Informationen abrufen können. Sie sollten eine möglichst breite Angebotspalette enthalten, um einen repräsentativen Überblick zu geben und gleichzeitig einen wesentlichen Teil des Marktes abzudecken. Sie können ferner dazu beitragen, die Kosten der Informationsbeschaffung zu reduzieren, da die Verbraucher die Informationen nicht separat bei den Zahlungsdienstleistern einholen müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die auf solchen Websites bereitgestellten Informationen vertrauenswürdig, unparteiisch und transparent sind und dass die Verbraucher von der Verfügbarkeit solcher Websites in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit also über solche Websites informieren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]