[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_92-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_92","über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0092",10065617,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Für Verbraucher bestehen nur dann Anreize für einen Zahlungskontowechsel, wenn das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Deshalb sollten Zahlungsdienstleister Verbrauchern ein klares, schnelles und sicheres Verfahren für den Wechsel von Zahlungskonten, einschließlich Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, bieten. Dieses Verfahren sollte garantiert zur Anwendung kommen, wenn Verbraucher von einem Zahlungsdienstleister zu einem anderen zu wechseln wünschen, und auch, wenn sie bei ein und demselben Zahlungsdienstleister zu einem anderen Zahlungskonto zu wechseln wünschen. Die Verbraucher hätten so die Möglichkeit, die günstigsten Angebote auf dem Markt zu nutzen und ohne Schwierigkeiten von ihrem bestehenden Zahlungskonto zu einem anderen, potenziell besser passenden zu wechseln, unabhängig davon, ob dies innerhalb ein und desselben Zahlungsdienstleisters oder zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleistern geschieht. Jegliche Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit dem Kontowechsel-Service in Rechnung gestellt werden, sollten angemessen sein und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.","DIR_2014_92 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nFür Verbraucher bestehen nur dann Anreize für einen Zahlungskontowechsel, wenn das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Deshalb sollten Zahlungsdienstleister Verbrauchern ein klares, schnelles und sicheres Verfahren für den Wechsel von Zahlungskonten, einschließlich Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, bieten. Dieses Verfahren sollte garantiert zur Anwendung kommen, wenn Verbraucher von einem Zahlungsdienstleister zu einem anderen zu wechseln wünschen, und auch, wenn sie bei ein und demselben Zahlungsdienstleister zu einem anderen Zahlungskonto zu wechseln wünschen. Die Verbraucher hätten so die Möglichkeit, die günstigsten Angebote auf dem Markt zu nutzen und ohne Schwierigkeiten von ihrem bestehenden Zahlungskonto zu einem anderen, potenziell besser passenden zu wechseln, unabhängig davon, ob dies innerhalb ein und desselben Zahlungsdienstleisters oder zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleistern geschieht. Jegliche Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit dem Kontowechsel-Service in Rechnung gestellt werden, sollten angemessen sein und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]