[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_92-erwgr-40-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_92","über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0092",10065630,"ErwGr. 40","erwgr-40",null,"Erwägungsgründe","Wenn die Mitgliedstaaten den Kreditinstituten erlauben, auf Wunsch des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit bereitzustellen, sollten sie den Höchstbetrag und die maximale Dauer einer solchen Überziehung festlegen können. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür Sorge tragen, dass den Verbrauchern Informationen über alle damit verbundenen Entgelte in transparenter Weise mitgeteilt werden. Schließlich sollten die Kreditinstitute die Richtlinie 2008\u002F48\u002FEG einhalten, wenn sie in Verbindung mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit anbieten.","DIR_2014_92 - Erwägungsgründe - ErwGr. 40\n\nWenn die Mitgliedstaaten den Kreditinstituten erlauben, auf Wunsch des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit bereitzustellen, sollten sie den Höchstbetrag und die maximale Dauer einer solchen Überziehung festlegen können. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür Sorge tragen, dass den Verbrauchern Informationen über alle damit verbundenen Entgelte in transparenter Weise mitgeteilt werden. Schließlich sollten die Kreditinstitute die Richtlinie 2008\u002F48\u002FEG einhalten, wenn sie in Verbindung mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit anbieten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 37","erwgr-37",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 43","erwgr-43",[],false]