[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_1513-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_1513","zur Änderung der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F28\u002FEG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L1513",6949134,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Das Risiko indirekter Landnutzungsänderungen kann auftreten, wenn spezielle, nicht zur Ernährung bestimmte Pflanzen, die vorrangig für die Energiegewinnung angebaut werden, auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion angebaut werden. Dennoch können solche speziellen Pflanzen, die vorrangig für die Energiegewinnung angebaut werden, im Vergleich zu Nahrungs- und Futtermittelpflanzen höhere Erträge liefern und potenziell zur Sanierung von stark degradierten und verschmutzten Flächen beitragen. Die Informationen über die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen aus solchen speziellen Pflanzen und ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Landnutzungsänderungen sind jedoch begrenzt. Daher sollte die Kommission auch den Stand der Herstellung und des Verbrauchs von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen aus solchen speziellen Pflanzen in der Union sowie die damit verbundenen Auswirkungen überwachen und regelmäßig darüber Bericht erstatten. Bestehende Projekte in der Union sollten ermittelt und für die Verbesserung der Informationsgrundlage für eine eingehendere Analyse der Risiken und Nutzen in Verbindung mit der Umweltverträglichkeit genutzt werden.","DIR_2015_1513 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nDas Risiko indirekter Landnutzungsänderungen kann auftreten, wenn spezielle, nicht zur Ernährung bestimmte Pflanzen, die vorrangig für die Energiegewinnung angebaut werden, auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion angebaut werden. Dennoch können solche speziellen Pflanzen, die vorrangig für die Energiegewinnung angebaut werden, im Vergleich zu Nahrungs- und Futtermittelpflanzen höhere Erträge liefern und potenziell zur Sanierung von stark degradierten und verschmutzten Flächen beitragen. Die Informationen über die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen aus solchen speziellen Pflanzen und ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Landnutzungsänderungen sind jedoch begrenzt. Daher sollte die Kommission auch den Stand der Herstellung und des Verbrauchs von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen aus solchen speziellen Pflanzen in der Union sowie die damit verbundenen Auswirkungen überwachen und regelmäßig darüber Bericht erstatten. Bestehende Projekte in der Union sollten ermittelt und für die Verbesserung der Informationsgrundlage für eine eingehendere Analyse der Risiken und Nutzen in Verbindung mit der Umweltverträglichkeit genutzt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]