[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_1513-erwgr-26-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_1513","zur Änderung der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F28\u002FEG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L1513",6949138,"ErwGr. 26","erwgr-26",null,"Erwägungsgründe","Bei Maßnahmen für die Nahrungs- und Ernährungssicherheit sollte auf allen Ebenen unbedingt auf die verantwortungsvolle Verwaltung und einen auf Rechte — einschließlich aller Menschenrechte — gestützten Ansatz geachtet werden, und in Fällen negativer Auswirkungen auf die Nahrungs- und Ernährungssicherheit sollte für Kohärenz der einzelnen politischen Strategien gesorgt werden. In diesem Zusammenhang sind die Verwaltung und die Sicherheit von Landbesitz- und Landnutzungsrechten von besonderer Bedeutung. Daher sollten die Mitgliedstaaten die vom Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation im Oktober 2014 gebilligten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme achten. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die Umsetzung der vom CFS im Oktober 2013 angenommenen freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern im Kontext der nationalen Ernährungssicherheit zu unterstützen.","DIR_2015_1513 - Erwägungsgründe - ErwGr. 26\n\nBei Maßnahmen für die Nahrungs- und Ernährungssicherheit sollte auf allen Ebenen unbedingt auf die verantwortungsvolle Verwaltung und einen auf Rechte — einschließlich aller Menschenrechte — gestützten Ansatz geachtet werden, und in Fällen negativer Auswirkungen auf die Nahrungs- und Ernährungssicherheit sollte für Kohärenz der einzelnen politischen Strategien gesorgt werden. In diesem Zusammenhang sind die Verwaltung und die Sicherheit von Landbesitz- und Landnutzungsrechten von besonderer Bedeutung. Daher sollten die Mitgliedstaaten die vom Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation im Oktober 2014 gebilligten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme achten. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die Umsetzung der vom CFS im Oktober 2013 angenommenen freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern im Kontext der nationalen Ernährungssicherheit zu unterstützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 23","erwgr-23",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 29","erwgr-29",[],false]