[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_1513-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_1513","zur Änderung der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F28\u002FEG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L1513",6949121,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission außerdem bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele über die Verbrauchsanteile an fortschrittlichen Biokraftstoffen in ihrem Hoheitsgebiet sowie über ihre Fortschritte im Hinblick auf diese nationalen Ziele im Jahr 2020 Bericht erstatten; ein zusammenfassender Bericht hierüber sollte veröffentlicht werden, um die Wirksamkeit der mit dieser Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von Treibhausgasemissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen durch die Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe zu bewerten. Fortschrittliche Biokraftstoffe, die sich in Bezug auf indirekte Landnutzungsänderungen nur in geringem Maße auswirken und zu insgesamt hohen Treibhausgasemissionseinsparungen führen, und ihre Förderung werden voraussichtlich weiterhin eine wichtige Rolle bei der Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen und der Entwicklung CO2-emissionsarmer Verkehrstechnologien nach 2020 spielen.","DIR_2015_1513 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDie Mitgliedstaaten sollten der Kommission außerdem bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele über die Verbrauchsanteile an fortschrittlichen Biokraftstoffen in ihrem Hoheitsgebiet sowie über ihre Fortschritte im Hinblick auf diese nationalen Ziele im Jahr 2020 Bericht erstatten; ein zusammenfassender Bericht hierüber sollte veröffentlicht werden, um die Wirksamkeit der mit dieser Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von Treibhausgasemissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen durch die Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe zu bewerten. Fortschrittliche Biokraftstoffe, die sich in Bezug auf indirekte Landnutzungsänderungen nur in geringem Maße auswirken und zu insgesamt hohen Treibhausgasemissionseinsparungen führen, und ihre Förderung werden voraussichtlich weiterhin eine wichtige Rolle bei der Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen und der Entwicklung CO2-emissionsarmer Verkehrstechnologien nach 2020 spielen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]