[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_2060-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_2060","zur Aufhebung der Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2060",6949256,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU hat allgemein einen weiter gefassten Anwendungsbereich als die Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG und sieht vor, dass im Falle einer Überschneidung des Anwendungsbereichs die Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU vorrangig gilt. Es gibt nach wie vor einige Fälle, in denen nur die Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG gilt. Diese Fälle sind auf geringe konzeptionelle Unterschiede zwischen den beiden Richtlinien und auf verschiedene spezifische Ausnahmeregelungen zurückzuführen. In diesen begrenzten Fällen würde die Anwendung der Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG zu einem doppelten Meldestandard innerhalb der Union führen. Die geringen Vorteile, die mit der Beibehaltung eines solchen doppelten Meldesystems verbunden wären, würden durch die anfallenden Kosten zunichte gemacht.","DIR_2015_2060 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU hat allgemein einen weiter gefassten Anwendungsbereich als die Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG und sieht vor, dass im Falle einer Überschneidung des Anwendungsbereichs die Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU vorrangig gilt. Es gibt nach wie vor einige Fälle, in denen nur die Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG gilt. Diese Fälle sind auf geringe konzeptionelle Unterschiede zwischen den beiden Richtlinien und auf verschiedene spezifische Ausnahmeregelungen zurückzuführen. In diesen begrenzten Fällen würde die Anwendung der Richtlinie 2003\u002F48\u002FEG zu einem doppelten Meldestandard innerhalb der Union führen. Die geringen Vorteile, die mit der Beibehaltung eines solchen doppelten Meldesystems verbunden wären, würden durch die anfallenden Kosten zunichte gemacht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]