[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_2203-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_2203","zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83\u002F417\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2203",6949385,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Nach der Verordnung (EU) Nr. 1169\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) sind bei Transaktionen zwischen Unternehmen ausreichende Informationen zu übermitteln, damit gewährleistet ist, dass dem Endverbraucher zutreffende Informationen über das Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Da die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse für den Handel zwischen Unternehmen zum Zweck der Herstellung von Lebensmitteln bestimmt sind, empfiehlt es sich, die bereits in der Richtlinie 83\u002F417\u002FEWG enthaltenen spezifischen Bestimmungen beizubehalten, an den geltenden Rechtsrahmen anzupassen und zu vereinfachen. In diesen spezifischen Bestimmungen sollte festgelegt werden, welche Informationen bei Transaktionen zwischen Unternehmen für die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse anzugeben sind, um einerseits den Lebensmittelunternehmen die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Kennzeichnung der Enderzeugnisse — z. B. im Hinblick auf Allergene — benötigen, und um andererseits eine etwaige Verwechslung dieser Erzeugnisse mit ähnlichen Erzeugnissen, die nicht für die menschliche Ernährung bestimmt oder geeignet sind, zu vermeiden.","DIR_2015_2203 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nNach der Verordnung (EU) Nr. 1169\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) sind bei Transaktionen zwischen Unternehmen ausreichende Informationen zu übermitteln, damit gewährleistet ist, dass dem Endverbraucher zutreffende Informationen über das Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Da die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse für den Handel zwischen Unternehmen zum Zweck der Herstellung von Lebensmitteln bestimmt sind, empfiehlt es sich, die bereits in der Richtlinie 83\u002F417\u002FEWG enthaltenen spezifischen Bestimmungen beizubehalten, an den geltenden Rechtsrahmen anzupassen und zu vereinfachen. In diesen spezifischen Bestimmungen sollte festgelegt werden, welche Informationen bei Transaktionen zwischen Unternehmen für die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse anzugeben sind, um einerseits den Lebensmittelunternehmen die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Kennzeichnung der Enderzeugnisse — z. B. im Hinblick auf Allergene — benötigen, und um andererseits eine etwaige Verwechslung dieser Erzeugnisse mit ähnlichen Erzeugnissen, die nicht für die menschliche Ernährung bestimmt oder geeignet sind, zu vermeiden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]