[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_2376-erwgr-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_2376","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2376",6949770,"ErwGr. 13","erwgr-13",null,"Erwägungsgründe","Bei der Entwicklung eines solchen Standardformblatts für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch ist es zweckmäßig, die Arbeit des OECD-Forums Schädliche Steuerpraktiken zu berücksichtigen, in dessen Rahmen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ein Standardformblatt für den Informationsaustausch entwickelt wird. Es ist zudem angebracht, in koordinierter Weise eng mit der OECD zusammenzuarbeiten, und zwar nicht nur auf dem Gebiet der Entwicklung eines solchen Standardformblatts für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch. Ziel sollte es letztlich sein, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wobei die Union eine führende Rolle übernehmen sollte, indem sie sich dafür einsetzt, dass möglichst viele Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung automatisch ausgetauscht werden müssen.","DIR_2015_2376 - Erwägungsgründe - ErwGr. 13\n\nBei der Entwicklung eines solchen Standardformblatts für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch ist es zweckmäßig, die Arbeit des OECD-Forums Schädliche Steuerpraktiken zu berücksichtigen, in dessen Rahmen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ein Standardformblatt für den Informationsaustausch entwickelt wird. Es ist zudem angebracht, in koordinierter Weise eng mit der OECD zusammenzuarbeiten, und zwar nicht nur auf dem Gebiet der Entwicklung eines solchen Standardformblatts für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch. Ziel sollte es letztlich sein, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wobei die Union eine führende Rolle übernehmen sollte, indem sie sich dafür einsetzt, dass möglichst viele Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung automatisch ausgetauscht werden müssen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 10","erwgr-10",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 16","erwgr-16",[],false]