[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_413-art-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_413","zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L0413",6949979,"Art. 3","art-3","Begriffsbestimmungen",null,"Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:\na) „Fahrzeug“ jedes Kraftfahrzeug, einschließlich Krafträder, das normalerweise zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße verwendet wird;\nb) „Deliktsmitgliedstaat“ den Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde;\nc) „Zulassungsmitgliedstaat“ den Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug, mit dem das Delikt begangen wurde, zugelassen ist;\nd) „Geschwindigkeitsübertretung“ die Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung, die in dem Deliktsmitgliedstaat für die betreffende Straße bzw. die betreffende Fahrzeugkategorie gilt;\ne) „Nichtanlegen des Sicherheitsgurts“ den Verstoß gegen die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurts oder zur Verwendung einer Kinderrückhalteeinrichtung nach der Richtlinie 91\u002F671\u002FEWG des Rates (11) und nach dem Recht des Deliktsmitgliedstaats;\nf) „Überfahren eines roten Lichtzeichens“ das Überfahren eines roten Lichtzeichens oder eines anderen relevanten Stoppzeichens im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\ng) „Trunkenheit im Straßenverkehr“ das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nh) „Fahren unter Drogeneinfluss“ das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Stoffen mit ähnlicher Wirkung im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\ni) „Nichttragen eines Schutzhelms“ keinen Schutzhelm zu tragen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nj) „unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens“ die rechtswidrige Benutzung eines Teils eines Straßenabschnitts, wie Stand- oder Pannenstreifen, Busspur oder wegen Stau oder Straßenbauarbeiten vorübergehend gesperrter Fahrstreifen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nk) „rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren“ ein Mobiltelefon oder andere Kommunikationsgeräte rechtswidrig beim Fahren zu nutzen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nl) „nationale Kontaktstelle“ die benannte zuständige Behörde für den Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten;\nm) „automatisierte Suche“ ein Verfahren für den Online-Zugang zur Abfrage der Datenbanken eines, mehrerer oder aller Mitgliedstaaten oder von beteiligten Drittstaaten;\nn) „Halter“ die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, im Sinne des Rechts des Zulassungsmitgliedstaats.","DIR_2015_413 - Art. 3 Begriffsbestimmungen\n\nFür die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:\na) „Fahrzeug“ jedes Kraftfahrzeug, einschließlich Krafträder, das normalerweise zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße verwendet wird;\nb) „Deliktsmitgliedstaat“ den Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde;\nc) „Zulassungsmitgliedstaat“ den Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug, mit dem das Delikt begangen wurde, zugelassen ist;\nd) „Geschwindigkeitsübertretung“ die Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung, die in dem Deliktsmitgliedstaat für die betreffende Straße bzw. die betreffende Fahrzeugkategorie gilt;\ne) „Nichtanlegen des Sicherheitsgurts“ den Verstoß gegen die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurts oder zur Verwendung einer Kinderrückhalteeinrichtung nach der Richtlinie 91\u002F671\u002FEWG des Rates (11) und nach dem Recht des Deliktsmitgliedstaats;\nf) „Überfahren eines roten Lichtzeichens“ das Überfahren eines roten Lichtzeichens oder eines anderen relevanten Stoppzeichens im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\ng) „Trunkenheit im Straßenverkehr“ das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nh) „Fahren unter Drogeneinfluss“ das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Stoffen mit ähnlicher Wirkung im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\ni) „Nichttragen eines Schutzhelms“ keinen Schutzhelm zu tragen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nj) „unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens“ die rechtswidrige Benutzung eines Teils eines Straßenabschnitts, wie Stand- oder Pannenstreifen, Busspur oder wegen Stau oder Straßenbauarbeiten vorübergehend gesperrter Fahrstreifen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nk) „rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren“ ein Mobiltelefon oder andere Kommunikationsgeräte rechtswidrig beim Fahren zu nutzen, im Sinne des Rechts des Deliktsmitgliedstaats;\nl) „nationale Kontaktstelle“ die benannte zuständige Behörde für den Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten;\nm) „automatisierte Suche“ ein Verfahren für den Online-Zugang zur Abfrage der Datenbanken eines, mehrerer oder aller Mitgliedstaaten oder von beteiligten Drittstaaten;\nn) „Halter“ die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, im Sinne des Rechts des Zulassungsmitgliedstaats.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 2","Geltungsbereich","art-2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 1","Ziel","art-1",{"norm_key":32,"title":18,"slug":33},"ErwGr. 30","erwgr-30",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 4","Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten","art-4",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 5","Informationsschreiben zu den die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten","art-5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 6","Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission","art-6",[],false]