[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_637-art-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_637","über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95\u002F553\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L0637",6950113,"Art. 11","art-11","Rolle der Delegationen der Union","KAPITEL 2 KOORDINIERUNGS- UND KOOPERATIONSMASSNAHMEN","Die Delegationen der Union arbeiten eng mit den Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten zusammen und stimmen sich mit ihnen ab, um zur Kooperation und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen beizutragen, insbesondere indem sie verfügbare logistische Unterstützung leisten, einschließlich Bereitstellung von Büroräumen und organisatorischen Einrichtungen, wie vorübergehende Unterbringung von konsularischem Personal und Interventionsteams. Die Delegationen der Union und die EAD-Zentrale erleichtern ferner den Informationsaustausch zwischen den Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls zwischen ihnen und lokalen Behörden. Die Delegationen der Union stellen darüber hinaus allgemeine Informationen über die Hilfe zur Verfügung, auf die nicht vertretene Bürger Anspruch haben könnten, insbesondere über etwaige praktische Vereinbarungen.","DIR_2015_637 - KAPITEL 2 KOORDINIERUNGS- UND KOOPERATIONSMASSNAHMEN - Art. 11 Rolle der Delegationen der Union\n\nDie Delegationen der Union arbeiten eng mit den Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten zusammen und stimmen sich mit ihnen ab, um zur Kooperation und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen beizutragen, insbesondere indem sie verfügbare logistische Unterstützung leisten, einschließlich Bereitstellung von Büroräumen und organisatorischen Einrichtungen, wie vorübergehende Unterbringung von konsularischem Personal und Interventionsteams. Die Delegationen der Union und die EAD-Zentrale erleichtern ferner den Informationsaustausch zwischen den Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls zwischen ihnen und lokalen Behörden. Die Delegationen der Union stellen darüber hinaus allgemeine Informationen über die Hilfe zur Verfügung, auf die nicht vertretene Bürger Anspruch haben könnten, insbesondere über etwaige praktische Vereinbarungen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 10","Allgemeine Bestimmungen","art-10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 9","Art der Hilfe","art-9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 8","Identitätsnachweis","art-8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 12","Zusammenarbeit vor Ort","art-12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 13","Krisenvorsorge und Zusammenarbeit","art-13",{"norm_key":45,"title":25,"slug":46},"Art. 14","art-14",[],false]