[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_720-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_720","zur Änderung der Richtlinie 94\u002F62\u002FEG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L0720",6950192,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Um dauerhafte Verringerungen des durchschnittlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um den Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Abfallpolitik der Union und der Abfallhierarchie im Sinne der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) deutlich zu verringern. Bei solchen Verringerungsmaßnahmen sollte der derzeitige Verbrauch an Kunststofftragetaschen in den einzelnen Mitgliedstaaten insofern berücksichtigt werden, als ein höherer Verbrauch ehrgeizigere Anstrengungen verlangt; ferner sollten bereits erzielte Verringerungen berücksichtigt werden. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen ist es notwendig, dass nationale Behörden ihre Daten über deren Verbrauch im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 94\u002F62\u002FEG übermitteln.","DIR_2015_720 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nUm dauerhafte Verringerungen des durchschnittlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um den Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Abfallpolitik der Union und der Abfallhierarchie im Sinne der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) deutlich zu verringern. Bei solchen Verringerungsmaßnahmen sollte der derzeitige Verbrauch an Kunststofftragetaschen in den einzelnen Mitgliedstaaten insofern berücksichtigt werden, als ein höherer Verbrauch ehrgeizigere Anstrengungen verlangt; ferner sollten bereits erzielte Verringerungen berücksichtigt werden. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen ist es notwendig, dass nationale Behörden ihre Daten über deren Verbrauch im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 94\u002F62\u002FEG übermitteln.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]