[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_849-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":37,"is_thin":38},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_849","zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005\u002F60\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006\u002F70\u002FEG der Kommission","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L0849",6950356,"Anhang III","anhang-iii",null,"Anhänge","Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach Artikel 18 Absatz 3:\n(1)\tFaktoren bezüglich des Kundenrisikos: a) außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, b) Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind, c) juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen, d) Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapieren emittierten Aktien, e) bargeldintensive Unternehmen, f) angesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;\na)\taußergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung,\nb)\tKunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind,\nc)\tjuristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen,\nd)\tUnternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapieren emittierten Aktien,\ne)\tbargeldintensive Unternehmen,\nf)\tangesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;\n(2)\tFaktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos: a) Banken mit Privatkundengeschäft, b) Produkte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten, c) Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften, d) Eingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter, e) neue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;\na)\tBanken mit Privatkundengeschäft,\nb)\tProdukte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten,\nc)\tGeschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften,\nd)\tEingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter,\ne)\tneue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;\n(3)\tFaktoren bezüglich des geografischen Risikos: a) unbeschadet des Artikels 9, ermittelte Länder, deren Finanzsysteme laut glaubwürdigen Quellen (z. B. gegenseitige Evaluierungen, detaillierte Bewertungsberichte oder veröffentlichte Follow-up-Berichte) nicht über hinreichende Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen, b) Drittländer, in denen Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen signifikant stark ausgeprägt sind, c) Länder, gegen die beispielsweise die Union oder die Vereinten Nationen Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat\u002Fhaben, d) Länder, die terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützen oder in denen bekannte terroristische Organisationen aktiv sind.\na)\tunbeschadet des Artikels 9, ermittelte Länder, deren Finanzsysteme laut glaubwürdigen Quellen (z. B. gegenseitige Evaluierungen, detaillierte Bewertungsberichte oder veröffentlichte Follow-up-Berichte) nicht über hinreichende Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen,\nb)\tDrittländer, in denen Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen signifikant stark ausgeprägt sind,\nc)\tLänder, gegen die beispielsweise die Union oder die Vereinten Nationen Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat\u002Fhaben,\nd)\tLänder, die terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützen oder in denen bekannte terroristische Organisationen aktiv sind.","DIR_2015_849 - Anhänge - Anhang III\n\nDie nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach Artikel 18 Absatz 3:\n(1)\tFaktoren bezüglich des Kundenrisikos: a) außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, b) Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind, c) juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen, d) Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapieren emittierten Aktien, e) bargeldintensive Unternehmen, f) angesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;\na)\taußergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung,\nb)\tKunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind,\nc)\tjuristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen,\nd)\tUnternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapieren emittierten Aktien,\ne)\tbargeldintensive Unternehmen,\nf)\tangesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;\n(2)\tFaktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos: a) Banken mit Privatkundengeschäft, b) Produkte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten, c) Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften, d) Eingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter, e) neue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;\na)\tBanken mit Privatkundengeschäft,\nb)\tProdukte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten,\nc)\tGeschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften,\nd)\tEingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter,\ne)\tneue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;\n(3)\tFaktoren bezüglich des geografischen Risikos: a) unbeschadet des Artikels 9, ermittelte Länder, deren Finanzsysteme laut glaubwürdigen Quellen (z. 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