[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2015_849-erwgr-57-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2015_849","zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005\u002F60\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006\u002F70\u002FEG der Kommission","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L0849",6950267,"ErwGr. 57","erwgr-57",null,"Erwägungsgründe","Um Anfragen der zentralen Meldestellen umfassend und umgehend beantworten zu können, müssen die Verpflichteten über effektive Systeme verfügen, so dass sie auf Informationen über Geschäftsbeziehungen, die sie mit bestimmten Personen unterhalten oder unterhalten haben, uneingeschränkt und zeitnah über gesicherte und vertrauliche Kanäle zugreifen können. Im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise erwägen, Bankenregistersysteme oder elektronische Kontenabrufsysteme einzurichten, über die die zentralen Meldestellen gegebenenfalls unbeschadet richterlicher Genehmigung auf Informationen über Bankkonten zugreifen könnten. Die Mitgliedstaaten könnten ferner erwägen, Mechanismen einzuführen, die sicherstellen, dass die zuständigen Behörden über Verfahren verfügen, mit denen Vermögenswerte ermittelt werden können, ohne dass der Eigentümer hiervon vorab unterrichtet wird.","DIR_2015_849 - Erwägungsgründe - ErwGr. 57\n\nUm Anfragen der zentralen Meldestellen umfassend und umgehend beantworten zu können, müssen die Verpflichteten über effektive Systeme verfügen, so dass sie auf Informationen über Geschäftsbeziehungen, die sie mit bestimmten Personen unterhalten oder unterhalten haben, uneingeschränkt und zeitnah über gesicherte und vertrauliche Kanäle zugreifen können. Im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise erwägen, Bankenregistersysteme oder elektronische Kontenabrufsysteme einzurichten, über die die zentralen Meldestellen gegebenenfalls unbeschadet richterlicher Genehmigung auf Informationen über Bankkonten zugreifen könnten. Die Mitgliedstaaten könnten ferner erwägen, Mechanismen einzuführen, die sicherstellen, dass die zuständigen Behörden über Verfahren verfügen, mit denen Vermögenswerte ermittelt werden können, ohne dass der Eigentümer hiervon vorab unterrichtet wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 54","erwgr-54",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 58","erwgr-58",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 60","erwgr-60",[],false]