[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_2102-erwgr-46-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_2102","über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L2102",6950906,"ErwGr. 46","erwgr-46",null,"Erwägungsgründe","Ein Feedback-Mechanismus sollte eingerichtet werden, mit dem die Nutzer der betreffenden öffentlichen Stelle jegliche Mängel der Website oder mobilen Anwendungen bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie mitteilen und die ausgenommenen Informationen anfordern können. Diese Anfragen nach Informationen könnten auch Inhalte betreffen, die aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind oder auf sonstige Weise nicht der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen, wie z. B. Datenformate von Büroanwendungen, aufgezeichnete zeitbasierte Medien oder Inhalte archivierter Websites. Mithilfe des an ein Durchsetzungsverfahren gekoppelten Feedback-Mechanismus sollte es den Nutzern von Websites oder mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen möglich sein, die benötigten Informationen, einschließlich Dienstleistungen und Dokumente, zu verlangen. Als Antwort auf eine rechtmäßige und begründete Anfrage sollte die betreffende öffentliche Stelle die Informationen in einer geeigneten und angemessenen Weise und innerhalb einer vernünftigen Frist bereitstellen.","DIR_2016_2102 - Erwägungsgründe - ErwGr. 46\n\nEin Feedback-Mechanismus sollte eingerichtet werden, mit dem die Nutzer der betreffenden öffentlichen Stelle jegliche Mängel der Website oder mobilen Anwendungen bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie mitteilen und die ausgenommenen Informationen anfordern können. Diese Anfragen nach Informationen könnten auch Inhalte betreffen, die aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind oder auf sonstige Weise nicht der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen, wie z. B. Datenformate von Büroanwendungen, aufgezeichnete zeitbasierte Medien oder Inhalte archivierter Websites. Mithilfe des an ein Durchsetzungsverfahren gekoppelten Feedback-Mechanismus sollte es den Nutzern von Websites oder mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen möglich sein, die benötigten Informationen, einschließlich Dienstleistungen und Dokumente, zu verlangen. Als Antwort auf eine rechtmäßige und begründete Anfrage sollte die betreffende öffentliche Stelle die Informationen in einer geeigneten und angemessenen Weise und innerhalb einer vernünftigen Frist bereitstellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 43","erwgr-43",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 49","erwgr-49",[],false]