[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_2284-art-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_2284","über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F35\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F81\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L2284",6950998,"Art. 14","art-14","Zugriff auf Informationen",null,"(1) In Einklang mit der Richtlinie 2003\u002F4\u002FEG gewährleisten die Mitgliedstaaten die aktive und systematische Information der Öffentlichkeit, indem sie folgende Informationen auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlichen: a) die nationalen Luftreinhalteprogramme und etwaige Aktualisierungen; b) die nationalen Emissionsinventare, gegebenenfalls einschließlich angepasster nationaler Emissionsinventare, die nationalen Emissionsprognosen und die informativen Inventarberichte sowie zusätzlicher Berichte und Angaben, die der Kommission gemäß Artikel 10 übermittelt werden.\n(2) Die Kommission gewährleistet in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1367\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) die aktive und systematische Information der Öffentlichkeit, indem sie Emissionsinventare und -prognosen sowie informative Inventarberichte für die gesamte Union auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlicht.\n(3) Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website a) die zugrunde liegenden Hypothesen, die bei der Ausarbeitung des TSAP-Berichts Nr. 16 für jeden Mitgliedstaat bei der Bestimmung des jeweiligen nationalen Emissionsreduktionspotenzials verwendet wurden, b) das Verzeichnis der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zur Reduktion der Luftverschmutzung an der Quelle und c) die Ergebnisse der Prüfung gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3.","DIR_2016_2284 - Art. 14 Zugriff auf Informationen\n\n(1) In Einklang mit der Richtlinie 2003\u002F4\u002FEG gewährleisten die Mitgliedstaaten die aktive und systematische Information der Öffentlichkeit, indem sie folgende Informationen auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlichen: a) die nationalen Luftreinhalteprogramme und etwaige Aktualisierungen; b) die nationalen Emissionsinventare, gegebenenfalls einschließlich angepasster nationaler Emissionsinventare, die nationalen Emissionsprognosen und die informativen Inventarberichte sowie zusätzlicher Berichte und Angaben, die der Kommission gemäß Artikel 10 übermittelt werden.\n(2) Die Kommission gewährleistet in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1367\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) die aktive und systematische Information der Öffentlichkeit, indem sie Emissionsinventare und -prognosen sowie informative Inventarberichte für die gesamte Union auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlicht.\n(3) Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website a) die zugrunde liegenden Hypothesen, die bei der Ausarbeitung des TSAP-Berichts Nr. 16 für jeden Mitgliedstaat bei der Bestimmung des jeweiligen nationalen Emissionsreduktionspotenzials verwendet wurden, b) das Verzeichnis der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zur Reduktion der Luftverschmutzung an der Quelle und c) die Ergebnisse der Prüfung gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 13","Überprüfung","art-13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 12","Europäisches Forum für saubere Luft","art-12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 11","Berichte der Kommission","art-11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 15","Zusammenarbeit mit Drittländern und Koordinierung innerhalb internationaler Organisationen","art-15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 16","Ausübung der Befugnisübertragung","art-16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 17","Ausschussverfahren","art-17",[],false]