[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_2284-art-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_2284","über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F35\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F81\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L2284",6950991,"Art. 7","art-7","Finanzielle Unterstützung",null,"Die Kommission ist bestrebt, den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln der Union gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für diese Mittel zu erleichtern, um die Maßnahmen zu unterstützen, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie getroffen werden müssen.\nDiese Finanzmittel der Union umfassen gegenwärtige und künftige Mittel, unter anderem im Rahmen:\na) des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation;\nb) des Europäische Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich der maßgeblichen Finanzmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik;\nc) der Instrumente für die Finanzierung von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen wie das LIFE-Programm.\nDie Kommission bewertet, ob eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, bei der jede interessierte Partei unkompliziert Informationen über die Verfügbarkeit von Finanzmitteln der Union und die diesbezüglichen Zugangsverfahren für Projekte mit dem Schwerpunkt Luftverschmutzung einholen kann.","DIR_2016_2284 - Art. 7 Finanzielle Unterstützung\n\nDie Kommission ist bestrebt, den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln der Union gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für diese Mittel zu erleichtern, um die Maßnahmen zu unterstützen, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie getroffen werden müssen.\nDiese Finanzmittel der Union umfassen gegenwärtige und künftige Mittel, unter anderem im Rahmen:\na) des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation;\nb) des Europäische Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich der maßgeblichen Finanzmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik;\nc) der Instrumente für die Finanzierung von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen wie das LIFE-Programm.\nDie Kommission bewertet, ob eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, bei der jede interessierte Partei unkompliziert Informationen über die Verfügbarkeit von Finanzmitteln der Union und die diesbezüglichen Zugangsverfahren für Projekte mit dem Schwerpunkt Luftverschmutzung einholen kann.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 6","Nationale Luftreinhalteprogramme","art-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 5","Flexibilitätsregelungen","art-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4","Nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen","art-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 8","Nationale Emissionsinventare und -prognosen sowie informative Inventarberichte","art-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 9","Überwachung der Auswirkungen der Luftverschmutzung","art-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 10","Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten","art-10",[],false]