[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_2284-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_2284","über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F35\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F81\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L2284",6950946,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Im 7. Umwelt-Aktionsprogramm (5) wird das langfristige Ziel der Union zur Luftqualitätspolitik, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt einhergeht, bestätigt und gefordert, dass die derzeitigen Luftqualitätsvorschriften der Union umfassend eingehalten, strategische Ziele und Aktionen für die Zeit nach 2020 festgesetzt und die Bemühungen in Gebieten verstärkt werden, in denen die Bevölkerung und die Ökosysteme einem hohen Luftverschmutzungsniveau ausgesetzt sind; zudem sollten verstärkt Synergien zwischen den Luftqualitätsvorschriften und den politischen Zielen der Union, die insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität festgelegt wurden, angestrebt werden.","DIR_2016_2284 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nIm 7. Umwelt-Aktionsprogramm (5) wird das langfristige Ziel der Union zur Luftqualitätspolitik, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt einhergeht, bestätigt und gefordert, dass die derzeitigen Luftqualitätsvorschriften der Union umfassend eingehalten, strategische Ziele und Aktionen für die Zeit nach 2020 festgesetzt und die Bemühungen in Gebieten verstärkt werden, in denen die Bevölkerung und die Ökosysteme einem hohen Luftverschmutzungsniveau ausgesetzt sind; zudem sollten verstärkt Synergien zwischen den Luftqualitätsvorschriften und den politischen Zielen der Union, die insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität festgelegt wurden, angestrebt werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]