[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_680-art-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_680","zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0680",6951450,"Art. 19","art-19","Pflichten des Verantwortlichen","KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter","(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.\n(2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.","DIR_2016_680 - KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter - Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten - Art. 19 Pflichten des Verantwortlichen\n\n(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.\n(2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 18","Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren","art-18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 17","Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde","art-17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 16","Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung","art-16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 20","Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen","art-20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 21","Gemeinsam Verantwortliche","art-21",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 22","Auftragsverarbeiter","art-22",[],false]