[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_680-art-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_680","zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0680",6951464,"Art. 33","art-33","Stellung des Datenschutzbeauftragten","KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter","(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.\n(2) Der Verantwortliche unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 34, indem er die hierfür erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt.","DIR_2016_680 - KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter - Abschnitt 3 Datenschutzbeauftragter - Art. 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten\n\n(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.\n(2) Der Verantwortliche unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 34, indem er die hierfür erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Datenschutzbeauftragter",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 32","Benennung eines Datenschutzbeauftragten","art-32",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 31","Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person","art-31",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 30","Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde","art-30",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 34","Aufgaben des Datenschutzbeauftragten","art-34",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 35","Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten","art-35",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 36","Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses","art-36",[],false]