[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_680-erwgr-63-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_680","zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0680",6951386,"ErwGr. 63","erwgr-63",null,"Erwägungsgründe","Der Verantwortliche sollte eine Person benennen, die ihn dabei unterstützt, die interne Einhaltung der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zu überwachen, es sei denn, ein Mitgliedstaat beschließt eine Ausnahmeregelung für Gerichte und andere unabhängige Justizbehörden im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit. Bei dieser Person kann es sich um ein Mitglied des vorhandenen Personals des Verantwortlichen handeln, das eine besondere Schulung auf dem Gebiet der Datenschutzvorschriften und der Datenschutzpraxis erhalten hat, um einschlägiges Fachwissen in diesem Bereich zu erwerben. Der Grad des erforderlichen Fachwissens sollte sich insbesondere nach der Art der durchgeführten Datenverarbeitung und des erforderlichen Schutzes für die von dem Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten richten. Die betreffende Person kann ihre Aufgabe auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis wahrnehmen. Mehrere Verantwortliche können unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten bestellen, zum Beispiel im Falle einer gemeinsamen Nutzung von Ressourcen in zentralen Stellen. Die betreffende Person kann auch für verschiedene Positionen innerhalb der Struktur der jeweils Verantwortlichen benannt werden. Sie sollte den Verantwortlichen und die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterstützen, indem sie diese Personen über die Einhaltung ihrer jeweiligen Datenschutzpflichten unterrichtet und berät. Diese Datenschutzbeauftragten sollten ihren Auftrag und ihre Aufgaben auf unabhängige Weise gemäß dem Recht der Mitgliedstaaten wahrnehmen können.","DIR_2016_680 - Erwägungsgründe - ErwGr. 63\n\nDer Verantwortliche sollte eine Person benennen, die ihn dabei unterstützt, die interne Einhaltung der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zu überwachen, es sei denn, ein Mitgliedstaat beschließt eine Ausnahmeregelung für Gerichte und andere unabhängige Justizbehörden im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit. Bei dieser Person kann es sich um ein Mitglied des vorhandenen Personals des Verantwortlichen handeln, das eine besondere Schulung auf dem Gebiet der Datenschutzvorschriften und der Datenschutzpraxis erhalten hat, um einschlägiges Fachwissen in diesem Bereich zu erwerben. Der Grad des erforderlichen Fachwissens sollte sich insbesondere nach der Art der durchgeführten Datenverarbeitung und des erforderlichen Schutzes für die von dem Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten richten. Die betreffende Person kann ihre Aufgabe auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis wahrnehmen. Mehrere Verantwortliche können unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten bestellen, zum Beispiel im Falle einer gemeinsamen Nutzung von Ressourcen in zentralen Stellen. Die betreffende Person kann auch für verschiedene Positionen innerhalb der Struktur der jeweils Verantwortlichen benannt werden. Sie sollte den Verantwortlichen und die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterstützen, indem sie diese Personen über die Einhaltung ihrer jeweiligen Datenschutzpflichten unterrichtet und berät. Diese Datenschutzbeauftragten sollten ihren Auftrag und ihre Aufgaben auf unabhängige Weise gemäß dem Recht der Mitgliedstaaten wahrnehmen können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 60","erwgr-60",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 66","erwgr-66",[],false]