[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_681-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_681","über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0681",6951554,"Art. 15","art-15","Nationale Kontrollstelle","KAPITEL II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten","(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Kontrollstelle gemäß Artikel 25 des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI für die Beratung und Kontrolle hinsichtlich der Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich ist. Artikel 25 des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI findet Anwendung.\n(2) Diese nationalen Kontrollstellen erfüllen ihre Aufgaben gemäß Absatz 1, um die Grundrechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.\n(3) Aufgaben jeder nationalen Kontrollstelle sind a) die Behandlung von Beschwerden betroffener Personen, die Untersuchung der Angelegenheit und Unterrichtung der betroffenen Personen über den Fortgang und das Ergebnis der Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist; b) die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Durchführung von Ermittlungen, Inspektionen und Audits gemäß nationalem Recht entweder aus eigener Initiative oder aufgrund einer Beschwerde gemäß Buchstabe a.\n(4) Jede nationale Kontrollstelle berät auf Anfrage eine betroffene Person bei der Wahrnehmung der Rechte, die ihr aufgrund der nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zustehen.","DIR_2016_681 - KAPITEL II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten - Art. 15 Nationale Kontrollstelle\n\n(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Kontrollstelle gemäß Artikel 25 des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI für die Beratung und Kontrolle hinsichtlich der Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich ist. Artikel 25 des Rahmenbeschlusses 2008\u002F977\u002FJI findet Anwendung.\n(2) Diese nationalen Kontrollstellen erfüllen ihre Aufgaben gemäß Absatz 1, um die Grundrechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.\n(3) Aufgaben jeder nationalen Kontrollstelle sind a) die Behandlung von Beschwerden betroffener Personen, die Untersuchung der Angelegenheit und Unterrichtung der betroffenen Personen über den Fortgang und das Ergebnis der Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist; b) die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Durchführung von Ermittlungen, Inspektionen und Audits gemäß nationalem Recht entweder aus eigener Initiative oder aufgrund einer Beschwerde gemäß Buchstabe a.\n(4) Jede nationale Kontrollstelle berät auf Anfrage eine betroffene Person bei der Wahrnehmung der Rechte, die ihr aufgrund der nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zustehen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14","Sanktionen","art-14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 13","Schutz personenbezogener Daten","art-13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 12","Speicherfrist und Depersonalisierung","art-12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 16","Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate","art-16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 17","Ausschussverfahren","art-17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 18","Umsetzung","art-18",[],false]