[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_797-art-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_797","über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0797",6951684,"Art. 28","art-28","Anforderungen an notifizierende Behörden","KAPITEL VI KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN","Eine notifizierende Behörde\na) wird so eingerichtet, dass jeder Interessenkonflikt mit Konformitätsbewertungsstellen vermieden wird,\nb) wird so strukturiert und geführt, dass bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Objektivität und Unparteilichkeit gewahrt ist,\nc) wird so strukturiert, dass jede Entscheidung über die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle von kompetenten Personen getroffen wird, die nicht mit den Personen identisch sind, welche die Begutachtung durchgeführt haben,\nd) bietet weder Tätigkeiten, die Konformitätsbewertungsstellen durchführen, noch Beratungsleistungen auf gewerblicher oder wettbewerblicher Grundlage an, noch erbringt sie diese,\ne) wahrt die Vertraulichkeit der von ihr erlangten Informationen,\nf) verfügt über kompetente Mitarbeiter in ausreichender Zahl, sodass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann.","DIR_2016_797 - KAPITEL VI KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN - Art. 28 Anforderungen an notifizierende Behörden\n\nEine notifizierende Behörde\na) wird so eingerichtet, dass jeder Interessenkonflikt mit Konformitätsbewertungsstellen vermieden wird,\nb) wird so strukturiert und geführt, dass bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Objektivität und Unparteilichkeit gewahrt ist,\nc) wird so strukturiert, dass jede Entscheidung über die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle von kompetenten Personen getroffen wird, die nicht mit den Personen identisch sind, welche die Begutachtung durchgeführt haben,\nd) bietet weder Tätigkeiten, die Konformitätsbewertungsstellen durchführen, noch Beratungsleistungen auf gewerblicher oder wettbewerblicher Grundlage an, noch erbringt sie diese,\ne) wahrt die Vertraulichkeit der von ihr erlangten Informationen,\nf) verfügt über kompetente Mitarbeiter in ausreichender Zahl, sodass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 27","Notifizierende Behörden","art-27",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 26","Nichterfüllung grundlegender Anforderungen durch Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen","art-26",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 25","Konformität von Fahrzeugen mit genehmigtem Fahrzeugtyp","art-25",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 29","Verpflichtung der notifizierenden Behörden zur Bereitstellung von Informationen","art-29",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 30","Konformitätsbewertungsstellen","art-30",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 31","Unparteilichkeit der Konformitätsbewertungsstellen","art-31",[],false]