[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_800-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_800","über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0800",6951904,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Unter bestimmten Umständen, die sich auch nur auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollten die Informationen einem anderen geeigneten Erwachsenen, der vom Kind benannt und als solcher von der zuständigen Behörde gebilligt wird, mitgeteilt werden. Einer dieser Umstände ist gegeben, wenn objektive und tatsächliche Gründe darauf hindeuten oder den Verdacht begründen, dass die Unterrichtung des Trägers der elterlichen Verantwortung das Strafverfahren erheblich gefährden könnte, insbesondere wenn Beweise zerstört oder verändert oder Zeugen beeinflusst werden könnten, oder der Träger der elterlichen Verantwortung gemeinsam mit dem Kind an der mutmaßlichen Straftat beteiligt gewesen sein könnte.","DIR_2016_800 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nUnter bestimmten Umständen, die sich auch nur auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollten die Informationen einem anderen geeigneten Erwachsenen, der vom Kind benannt und als solcher von der zuständigen Behörde gebilligt wird, mitgeteilt werden. Einer dieser Umstände ist gegeben, wenn objektive und tatsächliche Gründe darauf hindeuten oder den Verdacht begründen, dass die Unterrichtung des Trägers der elterlichen Verantwortung das Strafverfahren erheblich gefährden könnte, insbesondere wenn Beweise zerstört oder verändert oder Zeugen beeinflusst werden könnten, oder der Träger der elterlichen Verantwortung gemeinsam mit dem Kind an der mutmaßlichen Straftat beteiligt gewesen sein könnte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]