[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_800-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_800","über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0800",6951908,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand sollten unverzüglich Anwendung finden, wenn Kinder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Verdächtige oder beschuldigte Personen sind. Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet Unterstützung durch einen Rechtsbeistand, dass das Kind von dem Rechtsbeistand juristische Unterstützung erhält und von ihm während des Strafverfahrens vertreten wird. Wenn die vorliegende Richtlinie die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand während der Befragung vorsieht, so sollte ein Rechtsbeistand anwesend sein. Unbeschadet des Rechts des Kindes auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß der Richtlinie 2013\u002F48\u002FEU bedeutet Unterstützung durch einen Rechtsbeistand nicht, dass während jeder Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlung ein Rechtsbeistand anwesend sein muss.","DIR_2016_800 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie Bestimmungen dieser Richtlinie über die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand sollten unverzüglich Anwendung finden, wenn Kinder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Verdächtige oder beschuldigte Personen sind. Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet Unterstützung durch einen Rechtsbeistand, dass das Kind von dem Rechtsbeistand juristische Unterstützung erhält und von ihm während des Strafverfahrens vertreten wird. Wenn die vorliegende Richtlinie die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand während der Befragung vorsieht, so sollte ein Rechtsbeistand anwesend sein. Unbeschadet des Rechts des Kindes auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß der Richtlinie 2013\u002F48\u002FEU bedeutet Unterstützung durch einen Rechtsbeistand nicht, dass während jeder Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlung ein Rechtsbeistand anwesend sein muss.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]