[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_800-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_800","über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0800",6951909,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Sofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, umfasst die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, Unterstützung durch einen Rechtsbeistand gemäß dieser Richtlinie zu gewähren, folgende Situationen nicht: Identifizierung des Kindes; Feststellung, ob Ermittlungen eingeleitet werden sollten; Feststellungen, um den Besitz von Waffen festzustellen oder ähnliche Sicherheitsfragen zu klären; Durchführung anderer als in dieser Richtlinie ausdrücklich genannter Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen wie Körperkontrollen, körperliche Untersuchungen, Blut-, Alkohol- oder ähnliche Tests oder die Aufnahme von Fotografien oder Fingerabdrücken; oder die Vorführung des Kindes vor einer zuständigen Behörde oder die Zuführung von Kindern an den Träger der elterlichen Verantwortung oder einen anderen geeigneten Erwachsenen gemäß dem nationalen Recht.","DIR_2016_800 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nSofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, umfasst die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, Unterstützung durch einen Rechtsbeistand gemäß dieser Richtlinie zu gewähren, folgende Situationen nicht: Identifizierung des Kindes; Feststellung, ob Ermittlungen eingeleitet werden sollten; Feststellungen, um den Besitz von Waffen festzustellen oder ähnliche Sicherheitsfragen zu klären; Durchführung anderer als in dieser Richtlinie ausdrücklich genannter Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen wie Körperkontrollen, körperliche Untersuchungen, Blut-, Alkohol- oder ähnliche Tests oder die Aufnahme von Fotografien oder Fingerabdrücken; oder die Vorführung des Kindes vor einer zuständigen Behörde oder die Zuführung von Kindern an den Träger der elterlichen Verantwortung oder einen anderen geeigneten Erwachsenen gemäß dem nationalen Recht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]