[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_800-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_800","über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0800",6951911,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Sofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, von der Verpflichtung, Unterstützung durch einen Rechtsbeistand vorzusehen, abzuweichen, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht verhältnismäßig ist, wobei das Kindeswohl immer eine vorrangige Erwägung sein sollte. Auf jeden Fall sollten Kinder durch einen Rechtsbeistand unterstützt werden, wenn sie einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über eine Haft in jeder Verfahrensphase im Anwendungsbereich dieser Richtlinie vorgeführt werden sowie während einer Haft. Ferner sollte Freiheitsentzug nicht als Strafe verhängt werden, wenn das Kind nicht derart durch einen Rechtsbeistand unterstützt worden ist, dass es seine Verteidigungsrechte effektiv wahrnehmen konnte; und in jedem Fall während der Hauptverhandlungen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, praktische Regelungen hierfür festzulegen.","DIR_2016_800 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nSofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, von der Verpflichtung, Unterstützung durch einen Rechtsbeistand vorzusehen, abzuweichen, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht verhältnismäßig ist, wobei das Kindeswohl immer eine vorrangige Erwägung sein sollte. Auf jeden Fall sollten Kinder durch einen Rechtsbeistand unterstützt werden, wenn sie einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über eine Haft in jeder Verfahrensphase im Anwendungsbereich dieser Richtlinie vorgeführt werden sowie während einer Haft. Ferner sollte Freiheitsentzug nicht als Strafe verhängt werden, wenn das Kind nicht derart durch einen Rechtsbeistand unterstützt worden ist, dass es seine Verteidigungsrechte effektiv wahrnehmen konnte; und in jedem Fall während der Hauptverhandlungen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, praktische Regelungen hierfür festzulegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]