[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_800-erwgr-58-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_800","über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0800",6951939,"ErwGr. 58","erwgr-58",null,"Erwägungsgründe","Unter bestimmten Umständen, die sich auch auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollte das Kind das Recht haben, sich bei Gerichtsverhandlungen von einem geeigneten Erwachsenen begleiten zu lassen, der nicht der Träger der elterlichen Verantwortung ist. Zu diesen Umständen gehört die Situation, in der der Träger der elterlichen Verantwortung, der das Kind begleitet, das Strafverfahren erheblich gefährden könnte, insbesondere wenn objektive und tatsächliche Umstände darauf hindeuten oder den Verdacht erzeugen, dass Beweise zerstört oder verändert oder Zeugen beeinflusst werden könnten, oder wenn ein Träger der elterlichen Verantwortung an der mutmaßlichen Straftat gemeinsam mit dem Kind beteiligt gewesen sein könnte.","DIR_2016_800 - Erwägungsgründe - ErwGr. 58\n\nUnter bestimmten Umständen, die sich auch auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollte das Kind das Recht haben, sich bei Gerichtsverhandlungen von einem geeigneten Erwachsenen begleiten zu lassen, der nicht der Träger der elterlichen Verantwortung ist. Zu diesen Umständen gehört die Situation, in der der Träger der elterlichen Verantwortung, der das Kind begleitet, das Strafverfahren erheblich gefährden könnte, insbesondere wenn objektive und tatsächliche Umstände darauf hindeuten oder den Verdacht erzeugen, dass Beweise zerstört oder verändert oder Zeugen beeinflusst werden könnten, oder wenn ein Träger der elterlichen Verantwortung an der mutmaßlichen Straftat gemeinsam mit dem Kind beteiligt gewesen sein könnte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 55","erwgr-55",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 61","erwgr-61",[],false]