[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_801-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_801","über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0801",6951994,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Um den Ruf Europas als internationalen Exzellenzstandort für Studium und berufliche Bildung zu festigen, sollten die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt zu diesen Zwecken verbessert und vereinfacht werden. Dies stimmt mit den Zielen der Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen überein, vor allem im Kontext der internationalen Ausrichtung der europäischen Hochschulbildung. Es ist auch der Grund für die Angleichung des einschlägigen nationalen Rechts der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung (7) sollte der Begriff „Hochschulbildung“ alle tertiären Einrichtungen umfassen und kann unter anderem Universitäten, technische Universitäten, technische Fachhochschulen, Grandes Ecoles, Wirtschaftsuniversitäten und Business Schools, technische Fachschulen, Instituts Universitaires de Technologie (IUT), Fachhochschulen, Professional Schools, Polytechnika und Akademien einschließen.","DIR_2016_801 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nUm den Ruf Europas als internationalen Exzellenzstandort für Studium und berufliche Bildung zu festigen, sollten die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt zu diesen Zwecken verbessert und vereinfacht werden. Dies stimmt mit den Zielen der Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen überein, vor allem im Kontext der internationalen Ausrichtung der europäischen Hochschulbildung. Es ist auch der Grund für die Angleichung des einschlägigen nationalen Rechts der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung (7) sollte der Begriff „Hochschulbildung“ alle tertiären Einrichtungen umfassen und kann unter anderem Universitäten, technische Universitäten, technische Fachhochschulen, Grandes Ecoles, Wirtschaftsuniversitäten und Business Schools, technische Fachschulen, Instituts Universitaires de Technologie (IUT), Fachhochschulen, Professional Schools, Polytechnika und Akademien einschließen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]