[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_943-art-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_943","über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0943",6952348,"Art. 16","art-16","Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie","KAPITEL IV Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte allen Personen, die es versäumen oder ablehnen, einer der gemäß den Artikeln 9, 10 und 12 erlassenen Maßnahme nachzukommen, Sanktionen auferlegen können.\nIm Rahmen der Sanktionen wird unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, im Falle einer Nichtbefolgung einer der gemäß den Artikeln 10 und 12 erlassenen Maßnahme wiederholt zu zahlende Zwangsgelder zu verhängen.\nDie Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.","DIR_2016_943 - KAPITEL IV Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen - Art. 16 Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte allen Personen, die es versäumen oder ablehnen, einer der gemäß den Artikeln 9, 10 und 12 erlassenen Maßnahme nachzukommen, Sanktionen auferlegen können.\nIm Rahmen der Sanktionen wird unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, im Falle einer Nichtbefolgung einer der gemäß den Artikeln 10 und 12 erlassenen Maßnahme wiederholt zu zahlende Zwangsgelder zu verhängen.\nDie Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 15","Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen","art-15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 14","Schadensersatz","art-14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 13","Anwendungsbedingungen, Schutzvorschriften und alternative Maßnahmen","art-13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 17","Informationsaustausch und Korrespondenzstellen","art-17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 18","Berichte","art-18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 19","Umsetzung","art-19",[],false]