[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_943-art-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_943","über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0943",6952338,"Art. 6","art-6","Allgemeine Verpflichtung","KAPITEL III Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe","(1) Die Mitgliedstaaten sehen die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, die erforderlich sind, um einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.\n(2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe: a) müssen fair und gerecht sein; b) dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen und c) sie müssen wirksam und abschreckend sein.","DIR_2016_943 - KAPITEL III Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen - Art. 6 Allgemeine Verpflichtung\n\n(1) Die Mitgliedstaaten sehen die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, die erforderlich sind, um einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.\n(2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe: a) müssen fair und gerecht sein; b) dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen und c) sie müssen wirksam und abschreckend sein.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 5","Ausnahmen","art-5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 4","Rechtswidriger Erwerb, rechtswidrige Nutzung und rechtswidrige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen","art-4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 3","Rechtmäßiger Erwerb, rechtmäßige Nutzung und rechtmäßige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen","art-3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 7","Verhältnismäßigkeit und missbräuchliche Klagen","art-7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 8","Verjährungsfristen","art-8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 9","Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren","art-9",[],false]