[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_97-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_97","über Versicherungsvertrieb (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0097",6952485,"Anhang I","anhang-i","MINDESTANFORDERUNGEN AN BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN","Anhänge","(gemäß Artikel 10 Absatz 2)\nI.\nVersicherungszweige der Nichtlebensversicherung gemäß den Zweigen 1 bis 18 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG a) Erforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind; b) erforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht, einschlägige Steuergesetze und einschlägige Sozial- und Arbeitsgesetze; c) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Schadensfällen; d) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden; e) erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden; f) erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts; g) erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und h) erforderliche Mindestfinanzkompetenz.\na)\tErforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind;\nb)\terforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht, einschlägige Steuergesetze und einschlägige Sozial- und Arbeitsgesetze;\nc)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Schadensfällen;\nd)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;\ne)\terforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;\nf)\terforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts;\ng)\terforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und\nh)\terforderliche Mindestfinanzkompetenz.\nII.\nVersicherungsanlageprodukte a) Erforderliche Mindestkenntnisse von Versicherungsanlageprodukten, einschließlich der Vertragsbedingungen und der Nettoprämien sowie gegebenenfalls garantierter und nicht garantierter Leistungen; b) erforderliche Mindestkenntnisse der Vorzüge und Nachteile verschiedener Anlageoptionen für Versicherungsnehmer; c) erforderliche Mindestkenntnisse der finanziellen Risiken, die die Versicherungsnehmer tragen; d) erforderliche Mindestkenntnisse der Policen, die Lebensrisiken abdecken, und anderer Sparprodukte; e) erforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem garantiert sind; f) erforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht und einschlägige Steuergesetze; g) erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und des Marktes für Sparprodukte; h) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden; i) erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden; j) Umgang mit Interessenkonflikten; k) erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und l) erforderliche Mindestfinanzkompetenz.\na)\tErforderliche Mindestkenntnisse von Versicherungsanlageprodukten, einschließlich der Vertragsbedingungen und der Nettoprämien sowie gegebenenfalls garantierter und nicht garantierter Leistungen;\nb)\terforderliche Mindestkenntnisse der Vorzüge und Nachteile verschiedener Anlageoptionen für Versicherungsnehmer;\nc)\terforderliche Mindestkenntnisse der finanziellen Risiken, die die Versicherungsnehmer tragen;\nd)\terforderliche Mindestkenntnisse der Policen, die Lebensrisiken abdecken, und anderer Sparprodukte;\ne)\terforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem garantiert sind;\nf)\terforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht und einschlägige Steuergesetze;\ng)\terforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und des Marktes für Sparprodukte;\nh)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;\ni)\terforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;\nj)\tUmgang mit Interessenkonflikten;\nk)\terforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und\nl)\terforderliche Mindestfinanzkompetenz.\nIII.\nLebensversicherungszweige gemäß Anhang II der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG a) Erforderliche Mindestkenntnisse der Policen, einschließlich Vertragsbedingungen, garantierter Leistungen und gegebenenfalls Nebenrisiken; b) erforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem des betreffenden Mitgliedstaats garantiert sind; c) Kenntnisse des anwendbaren Versicherungsvertragsrechts, Verbraucherschutzrechts, Datenschutzrechts, der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und gegebenenfalls der einschlägigen Steuergesetze und der einschlägigen Sozial- und Arbeitsgesetze; d) erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und anderer relevanter Märkte für Finanzdienstleistungen; e) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden; f) erforderliche Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse der Verbraucher; g) Umgang mit Interessenkonflikten; h) erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und i) erforderliche Mindestfinanzkompetenz.\na)\tErforderliche Mindestkenntnisse der Policen, einschließlich Vertragsbedingungen, garantierter Leistungen und gegebenenfalls Nebenrisiken;\nb)\terforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem des betreffenden Mitgliedstaats garantiert sind;\nc)\tKenntnisse des anwendbaren Versicherungsvertragsrechts, Verbraucherschutzrechts, Datenschutzrechts, der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und gegebenenfalls der einschlägigen Steuergesetze und der einschlägigen Sozial- und Arbeitsgesetze;\nd)\terforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und anderer relevanter Märkte für Finanzdienstleistungen;\ne)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;\nf)\terforderliche Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse der Verbraucher;\ng)\tUmgang mit Interessenkonflikten;\nh)\terforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und\ni)\terforderliche Mindestfinanzkompetenz.","DIR_2016_97 - Anhänge - Anhang I MINDESTANFORDERUNGEN AN BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN [1\u002F2]\n\n(gemäß Artikel 10 Absatz 2)\nI.\nVersicherungszweige der Nichtlebensversicherung gemäß den Zweigen 1 bis 18 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG a) Erforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind; b) erforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht, einschlägige Steuergesetze und einschlägige Sozial- und Arbeitsgesetze; c) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Schadensfällen; d) erforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden; e) erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden; f) erforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts; g) erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und h) erforderliche Mindestfinanzkompetenz.\na)\tErforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind;\nb)\terforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht, einschlägige Steuergesetze und einschlägige Sozial- und Arbeitsgesetze;\nc)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Schadensfällen;\nd)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;\ne)\terforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;\nf)\terforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts;\ng)\terforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; 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i) erforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden; j) Umgang mit Interessenkonflikten; k) erforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; und l) erforderliche Mindestfinanzkompetenz.\na)\tErforderliche Mindestkenntnisse von Versicherungsanlageprodukten, einschließlich der Vertragsbedingungen und der Nettoprämien sowie gegebenenfalls garantierter und nicht garantierter Leistungen;\nb)\terforderliche Mindestkenntnisse der Vorzüge und Nachteile verschiedener Anlageoptionen für Versicherungsnehmer;\nc)\terforderliche Mindestkenntnisse der finanziellen Risiken, die die Versicherungsnehmer tragen;\nd)\terforderliche Mindestkenntnisse der Policen, die Lebensrisiken abdecken, und anderer Sparprodukte;\ne)\terforderliche Mindestkenntnisse der Organisation und der Leistungen, die durch das Rentensystem garantiert sind;\nf)\terforderliche Mindestkenntnisse der anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regeln, wie etwa Verbraucherschutzrecht und einschlägige Steuergesetze;\ng)\terforderliche Mindestkenntnisse des Versicherungsmarkts und des Marktes für Sparprodukte;\nh)\terforderliche Mindestkenntnisse der Bearbeitung von Beschwerden;\ni)\terforderlichen Mindestkenntnisse der Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden;\nj)\tUmgang mit Interessenkonflikten;\nk)\terforderliche Mindestkenntnisse der ethischen Standards im Geschäftsleben; 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