[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2016_97-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2016_97","über Versicherungsvertrieb (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016L0097",6952371,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben, eingetragen werden. Bei Personen, die täglich zwischen dem Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes und dem Mitgliedstaat, von dem aus sie ihre Vertriebstätigkeit ausüben (das heißt ihrem Geschäftssitz), pendeln, sollte der Mitgliedstaat des Geschäftssitzes der Mitgliedstaat der Eintragung sein. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um juristische Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren satzungsmäßigen Sitz haben (oder — wenn sie nach ihrem nationalen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz haben — in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet), eingetragen werden. Die Mitgliedstaaten sollten anderen Einrichtungen gestatten können, mit den zuständigen Behörden bei der Eintragung und Regulierung von Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sollten eingetragen werden, sofern sie strengen beruflichen Anforderungen in Bezug auf Sachkompetenz, Leumund, Berufshaftpflichtschutz und finanzielle Leistungsfähigkeit genügen. Vermittler, die bereits in Mitgliedstaaten eingetragen sind, sollten nicht verpflichtet sein, sich im Rahmen dieser Richtlinie erneut einzutragen.","DIR_2016_97 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nVersicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben, eingetragen werden. Bei Personen, die täglich zwischen dem Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes und dem Mitgliedstaat, von dem aus sie ihre Vertriebstätigkeit ausüben (das heißt ihrem Geschäftssitz), pendeln, sollte der Mitgliedstaat des Geschäftssitzes der Mitgliedstaat der Eintragung sein. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um juristische Personen handelt, sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren satzungsmäßigen Sitz haben (oder — wenn sie nach ihrem nationalen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz haben — in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet), eingetragen werden. Die Mitgliedstaaten sollten anderen Einrichtungen gestatten können, mit den zuständigen Behörden bei der Eintragung und Regulierung von Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sollten eingetragen werden, sofern sie strengen beruflichen Anforderungen in Bezug auf Sachkompetenz, Leumund, Berufshaftpflichtschutz und finanzielle Leistungsfähigkeit genügen. Vermittler, die bereits in Mitgliedstaaten eingetragen sind, sollten nicht verpflichtet sein, sich im Rahmen dieser Richtlinie erneut einzutragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]