[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_1371-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_1371","über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L1371",6952850,"Art. 9","art-9","Sanktionen gegen juristische Personen","TITEL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BETRUG UND ANDEREN STRAFTATEN ZUM NACHTEIL DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER UNION","Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine im Sinne des Artikels 6 verantwortliche juristische Person wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen Geldstrafen oder Geldbußen gehören und die andere Sanktionen einschließen können, darunter:\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen,\nb) vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungsverfahren,\nc) vorübergehendes oder dauerhaftes Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit,\nd) Unterstellung unter gerichtliche Aufsicht,\ne) gerichtlich angeordnete Auflösung,\nf) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.","DIR_2017_1371 - TITEL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BETRUG UND ANDEREN STRAFTATEN ZUM NACHTEIL DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER UNION - Art. 9 Sanktionen gegen juristische Personen\n\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine im Sinne des Artikels 6 verantwortliche juristische Person wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen Geldstrafen oder Geldbußen gehören und die andere Sanktionen einschließen können, darunter:\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen,\nb) vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungsverfahren,\nc) vorübergehendes oder dauerhaftes Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit,\nd) Unterstellung unter gerichtliche Aufsicht,\ne) gerichtlich angeordnete Auflösung,\nf) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Erschwerender Umstand","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Strafen für natürliche Personen","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Verantwortlichkeit juristischer Personen","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Sicherstellung und Einziehung","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Gerichtsbarkeit","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Verjährungsfristen für gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten","art-12",[],false]