[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_1371-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_1371","über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L1371",6952812,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Für die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der missbräuchlichen Verwendung ist es erforderlich, den Begriff des öffentlichen Bediensteten so weit zu definieren, dass sämtliche öffentlichen Bediensteten, gleichviel ob sie ein öffentliches Amt in der Union, in den Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten innehaben, erfasst werden. Privatpersonen sind zunehmend in die Verwaltung der Mittel der Union eingebunden. Um die Mittel der Union angemessen vor Korruption und missbräuchlicher Verwendung zu schützen, muss der Begriff „öffentlicher Bediensteter“ daher Personen erfassen, die kein öffentliches Amt bekleiden, denen aber gleichwohl in ähnlicher Weise öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit den Mitteln der Union übertragen wurden und die diese wahrnehmen, wie z. B. Auftragnehmer, die in die Verwaltung dieser Mittel eingebunden sind.","DIR_2017_1371 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nFür die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der missbräuchlichen Verwendung ist es erforderlich, den Begriff des öffentlichen Bediensteten so weit zu definieren, dass sämtliche öffentlichen Bediensteten, gleichviel ob sie ein öffentliches Amt in der Union, in den Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten innehaben, erfasst werden. Privatpersonen sind zunehmend in die Verwaltung der Mittel der Union eingebunden. Um die Mittel der Union angemessen vor Korruption und missbräuchlicher Verwendung zu schützen, muss der Begriff „öffentlicher Bediensteter“ daher Personen erfassen, die kein öffentliches Amt bekleiden, denen aber gleichwohl in ähnlicher Weise öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit den Mitteln der Union übertragen wurden und die diese wahrnehmen, wie z. B. Auftragnehmer, die in die Verwaltung dieser Mittel eingebunden sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]