[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_2103-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_2103","zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004\u002F757\u002FJI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005\u002F387\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L2103",6953150,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Neue psychoaktive Substanzen, die die Wirkung von Substanzen imitieren, die in den VN-Übereinkommen erfasst sind, treten immer häufiger auf und breiten sich rasch in der Union aus. Bestimmte neue psychoaktive Substanzen stellen für die öffentliche Gesundheit und für die Gesellschaft ein hohes Risiko dar. Die Verordnung (EU) 2017\u002F2101 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) schafft einen Rahmen für den Austausch von Informationen über neue psychoaktive Substanzen und für ein Risikobewertungsverfahren auf der Grundlage eines Erstberichts und eines Risikobewertungsberichts, die erstellt wurden, um einschätzen zu können, ob eine neue psychoaktive Substanz hohe Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft birgt. Um die Verfügbarkeit neuer psychoaktiver Substanzen, die für die öffentliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesellschaft hohe Risiken bergen, wirksam zu verringern und die Abschreckung gegen den Handel mit diesen Substanzen in der Union und gegen die Beteiligung krimineller Organisationen an diesem Handel zu verstärken, sollten diese Substanzen im Einklang mit dieser Richtlinie und gestützt auf verhältnismäßige strafrechtliche Bestimmungen in die Definition von Drogen aufgenommen werden.","DIR_2017_2103 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nNeue psychoaktive Substanzen, die die Wirkung von Substanzen imitieren, die in den VN-Übereinkommen erfasst sind, treten immer häufiger auf und breiten sich rasch in der Union aus. Bestimmte neue psychoaktive Substanzen stellen für die öffentliche Gesundheit und für die Gesellschaft ein hohes Risiko dar. Die Verordnung (EU) 2017\u002F2101 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) schafft einen Rahmen für den Austausch von Informationen über neue psychoaktive Substanzen und für ein Risikobewertungsverfahren auf der Grundlage eines Erstberichts und eines Risikobewertungsberichts, die erstellt wurden, um einschätzen zu können, ob eine neue psychoaktive Substanz hohe Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft birgt. Um die Verfügbarkeit neuer psychoaktiver Substanzen, die für die öffentliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesellschaft hohe Risiken bergen, wirksam zu verringern und die Abschreckung gegen den Handel mit diesen Substanzen in der Union und gegen die Beteiligung krimineller Organisationen an diesem Handel zu verstärken, sollten diese Substanzen im Einklang mit dieser Richtlinie und gestützt auf verhältnismäßige strafrechtliche Bestimmungen in die Definition von Drogen aufgenommen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]