[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_2108-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_2108","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F45\u002FEG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L2108",6953187,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene und den gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen gegebenenfalls Änderungen an internationalen Übereinkommen für Zwecke dieser Richtlinie nicht angewandt und die technischen Anforderungen aktualisiert werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.","DIR_2017_2108 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nUm den Entwicklungen auf internationaler Ebene und den gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen gegebenenfalls Änderungen an internationalen Übereinkommen für Zwecke dieser Richtlinie nicht angewandt und die technischen Anforderungen aktualisiert werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]