[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_2397-erwgr-40-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_2397","über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91\u002F672\u002FEWG und 96\u002F50\u002FEG des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L2397",6953339,"ErwGr. 40","erwgr-40",null,"Erwägungsgründe","Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt in Europa wird durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Union und der ZKR und durch die Ausarbeitung von CESNI-Standards erleichtert. Der Ausschuss CESNI, der Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten offensteht, arbeitet Standards im Bereich der Binnenschifffahrt aus, auch für die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die europäischen Flussschifffahrtskommissionen, die einschlägigen internationalen Organisationen, die Sozialpartner und die Berufsverbände sollten umfassend in die Konzeption und die Abfassung von CESNI-Standards einbezogen werden. Wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie auf die vom CESNI ausgearbeiteten Standards Bezug nehmen.","DIR_2017_2397 - Erwägungsgründe - ErwGr. 40\n\nDie Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt in Europa wird durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Union und der ZKR und durch die Ausarbeitung von CESNI-Standards erleichtert. Der Ausschuss CESNI, der Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten offensteht, arbeitet Standards im Bereich der Binnenschifffahrt aus, auch für die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die europäischen Flussschifffahrtskommissionen, die einschlägigen internationalen Organisationen, die Sozialpartner und die Berufsverbände sollten umfassend in die Konzeption und die Abfassung von CESNI-Standards einbezogen werden. Wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie auf die vom CESNI ausgearbeiteten Standards Bezug nehmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 37","erwgr-37",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 43","erwgr-43",[],false]