[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_2398-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_2398","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L2398",6953455,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Männer und Frauen sind am Arbeitsplatz oft verschiedensten Stoffen ausgesetzt, die zu erhöhten Gesundheitsrisiken und zu negativen Auswirkungen, unter anderem auf die Fortpflanzungsorgane, einschließlich Fruchtbarkeitsstörungen oder Unfruchtbarkeit, führen und die embryonale Entwicklung sowie die Laktation beeinträchtigen können. Reproduktionstoxische Stoffe unterliegen den von der Union festgelegten Mindestvorschriften für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, insbesondere denen der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG und der Richtlinie 92\u002F85\u002FEWG des Rates (7). Reproduktionstoxische Stoffe, die auch Karzinogene oder Mutagene sind, unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG. Die Kommission sollte überprüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die Anwendung der in der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auf alle reproduktionstoxischen Stoffe auszudehnen.","DIR_2017_2398 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nMänner und Frauen sind am Arbeitsplatz oft verschiedensten Stoffen ausgesetzt, die zu erhöhten Gesundheitsrisiken und zu negativen Auswirkungen, unter anderem auf die Fortpflanzungsorgane, einschließlich Fruchtbarkeitsstörungen oder Unfruchtbarkeit, führen und die embryonale Entwicklung sowie die Laktation beeinträchtigen können. Reproduktionstoxische Stoffe unterliegen den von der Union festgelegten Mindestvorschriften für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, insbesondere denen der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG und der Richtlinie 92\u002F85\u002FEWG des Rates (7). Reproduktionstoxische Stoffe, die auch Karzinogene oder Mutagene sind, unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG. Die Kommission sollte überprüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die Anwendung der in der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auf alle reproduktionstoxischen Stoffe auszudehnen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]